1. Der Landtag Brandenburg hat im Frühjahr 2024 das Mobilitätsgesetz beschlossen. Wie kann aus Ihrer Sicht das Mobilitätsgesetz weiterentwickelt werden?
CDU
Der nächste Schritt der Weiterentwicklung des Gesetzes ist für uns nach Klärung der Konnexitäts- und Mehrbelastungs-Fragen für die Kommunen, das ÖPNV-Gesetz schlussendlich in das MobG zu
integrieren. Außerdem wollen wir ein „Bündnis für Mobilität“ initiieren, in dem sich Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verkehrsbranche und Verbänden zusammenfinden, um gemeinsam und
projektbezogen die Mobilität in unserem Land immer einfacher, flexibler und klimafreundlicher zu machen. Das Bündnis bietet die Möglichkeit, das breite gesellschaftliche Bündnis aus dem das MobG
entstanden ist fortzuführen und Zukunftsfragen der Mobilität auf landespolitischer Ebene zu erörtern. Auch Wirtschafts- Dienstleistungsverkehre sind Verkehre, die ohne Straße nicht auskommen: die
Versorgungssicherheit über die Straße ist in diesem MobG mitberücksichtigt, wird aber bei Möglichkeit noch weiterentwickelt. Eine entscheidende Rolle kommt hier den Kommunen zu, da sie die
Zuständigkeit haben beim ÖPNV und der Vor-Ort-Mobilität, sowie der Gewerbegebietsausweisung. Derzeit strebt das Land Bbg auf der Grundlage des Mobilitätsgesetzes die Sicherung eines attraktiven
Mobilitätsangebotes in Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern die Entwicklung einheitlicher Bedienstandards an, die ein verlässliches Angebot zu bestimmten Zeiten, in festgelegten Takten
und mit definierten Produkten sicherstellt. Der VBB ist hierbei die Koordinierungs- und Umsetzungsstelle. Die digitalen Informationsportale haben in der Zukunft alle Mobilitätsmittel und ihre
Anbieter zu umfassen, damit ein „bruchfreies“ Umsteigen gelingt und die Brandenburger, die für sie geeigneten Mobilitätspotenziale erkennen.
Bündnis 90/Die Grünen
Das Mobilitätsgesetz ist ein großer Schritt nach vorne, aber noch keine hinreichende Bedingung für das Gelingen der Verkehrswende. Uns Bündnisgrünen ist wichtig, dass das ÖPNV-Gesetz in das
Mobilitätsgesetz integriert wird. Der Güterverkehr fehlt noch komplett und sollte durch einen eigenen Abschnitt aufgenommen werden. Grundsätzlich sollte das Gesetz regelmäßig angepasst werden.
Dies gilt insbesondere für die Entwicklungen rund um das landesweite Radnetz sowie das landesweite ÖPNV/SPNV-Netz. Auch die Mindestbedienstandards sollten bis zur Erreichung einer
Mobilitätsgarantie stetig hochgeschraubt werden. Schließlich ist eine Festschreibung der Finanzen für die Erreichung der im Gesetz formulierten Ziele erstrebenswert.
FDP
Die Schlechterstellung des Autos durch das Mobilitätsgesetz Brandenburg werden wir rückgängig machen. Sie entbehrt angesichts zunehmend klimaneutral betriebener Fahrzeuge jeglicher
Grundlage.
SPD
Unser grundsätzliches Ziel ist es, dass Mobilität und Erreichbarkeit überall in der Fläche des Landes Brandenburg gewährleistet werden. Dafür unterstützen wir alle Verkehrsmittel. Die
Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes war ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles. Für die Zukunft sehen wir mehrere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Mobilitätsgesetzes:
1. Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs: Wir wollen sicherstellen, dass es an allen Bahnhöfen im Land mindestens einmal pro Stunde von Montag bis Sonntag ein öffentliches
Verkehrsangebot gibt. Gleiches gilt für die Anbindung der Bahnhöfe und Orte mit dem ÖPNV. Besonders stark frequentierte Strecken sollen weiter verbessert werden.
2. Förderung nachhaltiger Mobilität: Der Ausbau der PlusBus-Linien soll fortgesetzt werden, um eine schnelle Anbindung der Orte untereinander zu gewährleisten. Zudem investieren wir
gleichberechtigt in alle Verkehrsarten.
3. Digitale Infrastruktur: Gute Mobilfunk- und Internetverbindungen auf allen Verkehrswegen sind essenziell. Gutes WLAN in Zügen soll zum Standard gehören.
4. Verzahnung der Planungsregionen: Eine enge Zusammenarbeit mit Berlin und den umliegenden Regionen ist notwendig, um Infrastrukturprojekte effizienter umzusetzen. Eine gemeinsame
Strukturförderung soll die Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft vernetzen.
Die Linke
Das Mobilitätsgesetz ist ein großer Erfolg und wir sind dem dahinterstehenden Bündnis von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen sehr dankbar für Ausdauer und Beharrlichkeit, mit der es der
Landesregierung diesen Meilenstein abgerungen hat. Wir wissen um die Abstriche, die dabei gemacht werden mussten und hätten uns deutlich mehr vorstellen können, als die rot-schwarz-grüne
Koalition zu beschließen bereit war. Dennoch stehen wir hinter dem Mobilitätsgesetz und haben ihm im Landtag zugestimmt. Aufgabe des nächsten Landtags wird es nun sein, einerseits die Umsetzung
des Mobilitätsgesetzes zu ermöglichen (insbesondere durch die Bereitstellung von Finanzmitteln) und zu kontrollieren (z.B. hinsichtlich der Erarbeitung des landesweiten Bahn-Bus-Netzes und des
Radnetzes Brandenburg). Andererseits muss das Gesetz nachgeschärft und ergänzt werden. Unter anderem sollte das Gesetz über den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV-Gesetz) in das Mobilitätsgesetz
integriert werden. Es braucht landesweite Mindeststandards für Fahrpläne und klare Zuständigkeiten für Radwege. In diesem Zusammenhang denken wir auch darüber nach, den kommunalen Nahverkehr zur
Pflichtaufgabe für unsere Landkreise und kreisfreien Städte zu machen. Wir wollen außerdem auch einen Abschnitt zum Güterverkehr im Mobilitätsgesetz ergänzen.
2. Die Hälfte der Bevölkerung lebt in ländlich geprägten Räumen, häufig unterversorgt durch den öffentlichen Verkehr. Wie kann hier die Verkehrswende vorangetrieben werden?
CDU
Als CDU Brandenburg wollen wir die VBB-App zu einer „Brandenburg-Mobilitäts-App“ weiterentwickeln, die die komplette Mobilitätskette mit allen Angeboten abbildet und beispielsweise Rufbus- oder
Scooter-Ausleih-Angebote integriert. Die bessere Verzahnung der Verkehrsmittel insbesondere auf dem Land sorgt für ein gut geführtes „Umsteigen“. Wir wollen auch einen „Brandenburg Ring“, der die
auf Berlin zulaufenden Achsen im Land untereinander zuverlässig getaktet verbindet: Unser ist Ziel ist es, Städte wie Bad Belzig, Luckenwalde, Rathenow, Neuruppin, Oranienburg, Eberswalde,
Fürstenwalde oder Lübben durch intelligente Verkehrsplanung miteinander direkt zu verknüpfen.
Dafür sind Investitionen in die Straßen, darunter meinen wir genauso Radwege, sind deutlich zu erhöhen, damit jeder mobil sein kann, um von A nach B zu kommen, egal ob mit dem Moped oder E-Bike.
Dafür sind Investitionen in die Straßen-Infrastruktur nötig, denn aktuell gibt es mindestens eine dringend sanierungsbedürftige Straße pro Landkreis. Dafür soll es ein Sonder-Sanierungsprogramm
des Landes geben nach dem Prinzip „die Schlimmsten zuerst“, denn nur gut ausgebaute Straßen garantieren schnelle und sichere Versorgungswege für die Menschen und für unsere Wirtschaftsverkehre.
Wir, die CDU Brandenburg, setzen in der Verkehrspolitik und insbesondere im ÖPNV auf alle Verkehrsmittel. Wir sehen ein großes Potenzial Brandenburg als Modellregion für autonomes Fahren auf der
Schiene und auf der Straße zu etablieren. Der Einsatz ist vor Ort zu entscheiden, wir gestalten Mobilität gerne aber nur gemeinsam mit den Menschen, nicht gegen ihren Willen.
Wir wollen in der nächsten Legislatur ein neues Förderprogramm für kleine Orte auflegen, ein „Dorf-E-Sharing“: Nach Ausschreibung werden eine Ladesäule und zwei Elektroautos für die
Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung gestellt. On Demand-Verkehre werden in dünnbesiedelten Gebieten ebenfalls die Unterstützung zur Ansiedlung angeboten.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir streben eine Mobilitätsgarantie an, die beinhaltet, dass man von Montag bis Freitag zwischen 5 bis 22 Uhr stündlich an jedem Ort in Brandenburg in ein öffentliches Verkehrsmittel einsteigen
kann. Dazu wollen wir, dass alle Bahnhalte mindestens stündlich angefahren werden und dass das Netz der PlusBus-Linien deutlich ausgeweitet wird. Da wo sich selbst stündlich fahrende Taktbusse
nicht lohnen, schweben uns Linien- und Fahrplan-ungebundene Flächen-Rufbusse vor. Diese bringen die Fahrgäste dann zum nächsten ÖPNV/SPNV. Werden bestimmte Verbindungen dauerhaft bestellt, z.B.
durch Pendler*innen, können diese auch in den regulären Fahrplan aufgenommen werden. Diese Flächenrufbus-Fahrten könnten auch durch Taxiunternehmen übernommen werden. Da diese gerade in den
ländlich geprägten Räumen hart mit der Wirtschaftlichkeit ringen, könnte dieses Gewerbe gleich noch mit gestützt werden.
Für die mobileren Bürgerinnen und Bürger, die die letzte Meile auch aktiv mobil mit Fahrrad, Pedelec, E-Bike oder mit einem E-Roller/Scooter zurücklegen können, gilt es die richtige Infrastruktur
zu schaffen. Dies beinhaltet sowohl attraktive und sichere Wegebeziehungen, als auch diebstallsichere Abstellanlagen und verlässliche Mitnahmemöglichkeiten.
Für die verbleibenden Autos gilt es die Antriebswende zu vollenden. Über Dorf-Carsharing könnten darüber hinaus mindestens Zweit- und Drittautos überflüssig gemacht werden.
FDP
Erst die persönliche Mobilität ermöglicht eine freie Entscheidung bei der Wohnortwahl. Wir möchten den ÖPNV im ländlichen Raum unterstützen und beschleunigen. Wir setzen uns darüber hinaus dafür
ein, die Vision des abrufbereiten, autonomen ÖPNV in Brandenburg zur Realität zu machen. Ziel ist es, eine enge Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger zu ermöglichen und kurze Umstiege zu
erreichen. Insbesondere auch, um jene Haushalte an den Nahverkehr anzuschließen, die weitere Wege zu einer Haltestelle haben.
SPD
Um die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern, haben wir bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, die wir in den kommenden Jahren weiter vorantreiben werden. Wir haben gesetzliche
Mindestbedienstandards festgelegt, damit alle Gemeinden mindestens im Stundentakt an größere Gemeinden und Bahnhöfe angebunden sind. Dies soll an jedem Wochentag verlässlich nutzbar sein, ohne
unnötige Umwege. Das Angebot der PlusBus-Linien wird kontinuierlich erweitert, um eine bessere Anbindung und häufigere Verbindungen zu gewährleisten. Wo es verkehrliche und wirtschaftliche
Vorteile gibt, setzen wir uns für die Reaktivierung von Schienenverbindungen ein. Mit dem Fahrplanwechsel 2022 wurde das Angebot auf der Schiene deutlich, um etwa 6 Mio. Schienenkilometer
ausgebaut und die Takte verdichtet. Diesen Weg setzen wir fort.
Die Linke
Erstens, durch einen Lückenschluss bei den „Öffis“: Den Landkreisen und kreisfreien Städten wollen wir mehr Geld geben, um Lücken im Straßenbahn- und Busangebot zu schließen. Jede Gemeinde und
jeder Bahnhof soll tagsüber mindestens einmal stündlich mit Bus oder Bahn erreichbar sein. Um den Arbeitskräftebedarf zu decken, setzen wir uns für gerechte Löhne und attraktive
Arbeitsbedingungen bei den Verkehrsbetrieben ein. Außerdem wollen wir es den Kommunen ermöglichen, eigene Modelle zur Ko-Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs (z.B. Bürgertickets) zu
entwickeln.
Zweitens, indem wir die Eisenbahn zurück auf das Land bringen: Schluss mit dem Schneckentempo bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken! Wir müssen die Vorbereitungen und Planungen für die
aussichtsreichsten Verbindungen beschleunigen – unter anderem durch einen Vorlaufbetrieb mit Bahnen oder Bussen. So können wir die Eisenbahn in die Fläche des Landes zurückbringen.
Drittens, mit landesweiten Velorouten: Gemeinsam mit den Landkreisen wollen wir den Ausbau überörtlicher Radwege ankurbeln. Es soll ein landesweites Radwegenetz für den Alltagsverkehr geben.
Dieses führt Radfahrende auch abseits der Landesstraßen durch Grünräume. Es gibt einen Winterdienst und Raststellen.
Viertens, durch neue Mobilitätsangebote: Wenn wenig Menschen auf größer Fläche wohnen, haben es normale Buslinien schwer. Wir möchten flexible Angebote etablieren: Rufbusse fahren ohne Linien,
ohne starre Fahrpläne und ohne feste Haltestellen, je nach Bedarf – mit dem normalen Fahrschein. Darüber hinaus wollen wir nichtkommerzielles (z.B. kommunales) Carsharing fördern. Das spart den
Nutzenden Geld und unseren Gemeinden Platz für Stellplätze.
3. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um das gesetzlich verankerte Radnetz Brandenburg in der kommenden Legislaturperiode umzusetzen?
CDU
Die Konzeption eines gesamtheitlich gedachten Radnetzes in Brandenburg befindet sich noch in der Erstellung, da alle bestehenden Infrastrukturen und Wegeverbindungen einbezogen werden, zum
Beispiel straßenbegleitende und selbständige Radwege, Wirtschaftswege, touristische Radrouten, innerörtliche Radwege sowie Radschnellweg- Bedarfe.
Das Ziel des „Radnetzes Brandenburg“ ist die Schaffung durchgehender, komfortabel befahrbarer Radverkehrsverbindungen. Touristische und Alltagsradverkehrsinfrastruktur werden gemeinsam und
aufeinander abgestimmt und baulastträgerübergreifend entwickelt. Das heißt, dass die bauliche Umsetzung streckenweise in verschiedenen Verantwortungen sein wird. Wir setzen uns dafür ein, dass
eine ausreichende Finanzierung für die schrittweise Umsetzung zur Verfügung stehen wird. Alle Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planungsverfahren für
Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen sollten genutzt werden. Eine für Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen in seiner Baulast nach geteilte Bedarfs- und Priorisierungsliste gilt es aufzustellen und dann
abzuarbeiten.
Bündnis 90/Die Grünen
Das Brandenburger Verkehrsministerium hat die Definition eines Baulastträger- übergreifenden Radnetzes für Brandenburg beauftragt und beabsichtigt einen Projektabschluss bis Ende 2024. Als erstes
gilt es, diesen Zeitrahmen zu halten und bei der Stakeholder-Beteiligung insbesondere auch frühzeitig die Nutzenden-Verbände wie ADFC und VCD aktiv einzubinden und damit das in der Landesfläche
vorhandene Know-How zu nutzen. Für die Umsetzung des Radnetzes mit voraussichtlich etwa 7.000 km durchgängigen und sicheren Radverkehrsverbindungen sehen wir die wesentliche Verantwortung auf der
Landesebene - ob nun direkt, weil in Baulast des Landes oder indirekt über Unterstützungen und Förderungen der kommunalen Ebenen.
Wir stellen uns hierfür den Aufbau eines Kompetenzzentrums Radverkehr / Nahmobilität vor, in Anlehnung an das Zukunftsnetz Mobilität NRW. Hierbei sollte auch die AGFK Brandenburg eine tragende
Rolle übernehmen. Die Finanzmittel für Planung, Bau und Betrieb des Radnetzes Brandenburg müssen demzufolge erheblich aufgestockt werden. Wir gehen von einem dauerhaften Bedarf von 200 Mio. € pro
Jahr aus - bis 2040.
Wir beabsichtigen, dieses durch eine Umschichtung der Mittel - vom MIV zum Umweltverbund - und eine darüberhinausgehende Erhöhung der Mittel für den Umweltverbund zu erreichen. In der kommenden
Legislaturperiode wollen wir das Hochfahren der Umsetzung des Radnetzes mit einer sinnvollen und transparenten Prioritätensetzung erreichen. Kriterien für die Priorisierung sollten aus unserer
Sicht vor allem drei Aspekte sein: Das Verlagerungspotenzial (wie viele Menschen steigen aufs Rad um, wenn eine bestimmte Verbindung entsteht?), die Erschließungsfunktion für den ländlichen Raum
und die Berücksichtigung von engagierten Initiativen und Bündnissen. Wir meinen, dass so Ressourcen möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden und das Radnetz Brandenburg schrittweise bis 2040
vollständig realisiert werden kann.
FDP
Das Fahrrad bietet die Möglichkeit, emissionsfrei kurze und mittlere Distanzen zu überwinden. Für uns gehört es gleichberechtigt zum Mobilitätsmix. Wir werden den Ausbau von Fahrradwegen und
neuen Fahrradschnellwegen in ganz Brandenburg voranbringen. Mit neuen Radschnellwegen werden wir insbesondere die Anbindung des Umlandes an die urbanen Zentren verbessern. Wir werden bei jedem
Landesstraßenbau auch Radwege mitplanen und berücksichtigen. Dabei werden wir vorrangig Lücken im Netz schließen und weitere Ortschaften erschließen, sowie neue, auch überregional bedeutsame
Verbindungen schaffen.
SPD
Der Bau und die Erhaltung von touristischen und straßenbegleitenden Radwegen werden bedarfsgerecht fortgeführt. Wir werden in Zukunft 100 Mio. Euro pro Jahr in Straßen und Radwege investieren.
Daraus folgt auch ein stetig wachsendes Investitionsvolumen für den Radwegebau.
Gemeinsam mit Berlin und den Kommunen wollen wir Radschnellwege zwischen Berlin und dem Berliner Umland schaffen. An den Bahnhöfen unterstützen wir die Bahnunternehmen und die Kommunen beim Bau
von sicheren Radabstellanlagen und Fahrradparkhäusern. Ein Hindernis bei der Verbesserung der Radinfrastruktur sind z.T. lange Plan(feststellungs)verfahren. Hier ist es notwendig, die Akteure
zusammenzubringen. Das kann jedoch immer wieder nur in konkreten Projekten geschehen. Mit der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) Brandenburg und der Stelle des
Radverkehrsbeauftragten haben wir jedoch Strukturen und Verantwortlichkeiten geschaffen, die diese Abstimmungsprozesse erleichtern.
Im Rahmen des Projekts „Rad im Regio“ wurden seit Mai 2016 auf den Linien RE2, RE3, RE4 und RE5 zur Verbesserung der Fahrradmitnahme Maßnahmen in den Regionalzügen umgesetzt. Die Erfahrungen aus
diesem Projekt und der steigende Bedarf an Fahrradmitnahmeplätzen werden bei der Neuausschreibung von Verkehrsverträgen berücksichtigt. Alternativ zur Mitnahme von Fahrrädern ist es sinnvoll,
gerade für den Bedarf im Tourismus mehr Ausleihmöglichkeiten anzubieten und Sharing-Projekte zu initiieren.
Zentral für die Mitnahme von Fahrrädern im Öffentlichen Verkehr sind gute Informationen. Wir schaffen die digitale Verknüpfung aller Verkehrsträger im Land Brandenburg. So sollen Fahrgäste noch
umfassender auf Verbindungen, Tickets, Serviceangebote und Echtzeitinformationen zugreifen können.
Die Linke
Das Radnetz Brandenburg sollte unverzüglich geplant und beschlossen werden. Dafür kann auf die durch den ADFC geleistete Vorarbeit aufgebaut werden. Um das Zielnetz mit Maßnahmen- und Zeitplänen
unterlegen zu können, ist das Radnetz Brandenburg in einen Landesradverkehrsplan zu integrieren. Dieser kann und sollte, analog zum Landesnahverkehrsplan, regelmäßig fortgeschrieben und durch den
Landtag beschlossen sowie mit entsprechenden Finanzmitteln untersetzt werden. Darüber hinaus bedarf es im Brandenburgischen Straßengesetz einer differenzierenden Klarstellung zur Baulast für
Radwege unterschiedlicher Bedeutung – wie wir es von den Straßen bereits kennen (Landes-, Kreis-, Gemeindestraßen). Nicht nur Radschnellwege, sondern auch „normale“ Radwege von überörtlicher
Bedeutung sollten in die Baulast des Landes genommen werden, um einen Flickenteppich bei Ausbaugeschwindigkeit und -standards zu vermeiden. Die kommunalen Baulastträger müssen zudem in die Lage
versetzt werden, ihren Beitrag zur Realisierung des Radnetzes Brandenburg finanziell und organisatorisch in dem dafür vorgesehenen Zeitrahmen zu leisten. Dafür braucht es kostenfreie Beratung
durch eine Kompetenzstelle auf Landesebene.
4. Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um Planung und Umsetzung von Reaktivierung ehemaliger Eisenbahnverbindungen zu beschleunigen?
CDU
Planungsbeschleunigung wird in allen Schienenausbau-Bereichen benötigt und die Beschleunigungspotenziale sind in allen Bereichen gleich. Dass die Infrastrukturprojekte für den strukturellen
Aufbau der Lausitz noch nicht weiter vorangeschritten sind, ärgert uns massiv. Bei der Debatte mit dem Bund um die betriebswirtschaftliche Auskömmlichkeit jener Projekte ist eine Lösungsfindung
auch weiterhin, Jahre später, ausstehend. Angesicht der bis zum heutigen Tage eingetretenen Projektverzögerungen haben die Länder wiederholt vorgeschlagen, die Finanzierung der bis 2038 nicht in
Betrieb genommenen Vorhaben unter Zuhilfenahme einer Fondslösung zu ermöglichen.
Der Prozess zur Umsetzung des Pakts für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung läuft, dieser sieht vor, dass die Länder eigene Maßnahmen umsetzen und der Bund andere Maßnahmen in seiner
Zuständigkeit.
Bei mehrstufigen Planungsverfahren kann eine parallele Durchführung einzelner Verfahrensschritte statt der üblichen seriellen Planung einen deutlichen Zeitgewinn erbringen. Es gilt bei
Verkehrsinfrastrukturprojekten besser die Verfahren zu verzahnen und im entsprechenden Fachplanungsrecht abzusichern. Der Bund entwickelt daher Konzepte zur Schaffung eines bundesweiten
Umweltdatenkatasters und einer bundesweiten Gutachtendatenbank, in die die Länder ihre Daten eintragen. Eine vereinfachte digitale Verfügbarkeit von Umwelt- und Artenschutzdaten kann dazu
beitragen, Genehmigungsverfahren effizienter durchzuführen. Auch auf Landesebene arbeiten wir mit der Einrichtung in den Behörden von digitalen Planungs- und Genehmigungsverfahren, um Zeit und
Kosten einzusparen.
Ein weiteres Beschleunigungspotenzial kann auch in dem verstärkten Einsatz von Mediationen liegen. Vorteilhaft ist hierbei insbesondere, dass die dem Konflikt zugrundeliegenden Interessen
effektiv herausgearbeitet und Lösungen gemeinschaftlich sowie konstruktiv erarbeitet werden. Da Mediationen als konsensuales Verfahren bereits vor dem Klageweg durchgeführt werden können,
ermöglichen sie eine Entlastung der Gerichte.
Bündnis 90/Die Grünen
In der ablaufenden Legislaturperiode ist es uns gelungen eine Trendumkehr zu erreichen. In den Koalitionsvertrag konnten wir - über i2030 hinaus - ein Reaktivierungsprogramm verankern. Dieses
startete auch vielversprechend mit dem Reaktivierungsgutachten, welches 11 Strecken und einige Bahnhöfe identifizierte, die Aussicht auf eine Reaktivierung hätten.
Hinzu kommt der Korridor Neustadt-Pritzwalk-Karow-Güstrow-Rostock, der zusammen mit Mecklenburg- Vorpommern untersucht wird. Jedoch verschleppte das Verkehrsministerium im Anschluss die
Standardisierten Verfahren, die wiederum Voraussetzung sind, um auf GVFG-Fördermittel zurückgreifen zu können. Dies muss in der nächsten Legislaturperiode unverzüglich geschehen. Wenn es nach uns
geht, nicht nur für die 11 Strecken und Bahnhalte der Kategorie A, sondern auch für die Bahnhalte der Kategorie B aus dem Reaktivierungsgutachten. Kommt in den Standardisierten Bewertungen ein
positiver Nutzen-Kosten-Faktor heraus, müssen Planung und Bau unverzüglich angegangen werden. Sind die Strecken dann reaktiviert, gilt es unverzüglich Züge auf Ihnen zu bestellen, spätestens zum
nächsten Fahrplanwechsel.
FDP
Die Schiene ist nicht nur ein Stück Eisen, sondern Lebensader für viele Regionen in Brandenburg. Die Anbindung an den Regional-, Güter- und Fernverkehr ist ein entscheidender Faktor für die
wirtschaftliche Entwicklung einer Region. Der Ausbau des Schienennetzes im Regional- und Fernverkehr hat daher für uns höchste Priorität. Die Entlastung der Trasse durch Berlin und die Stärkung
der Mobilität innerhalb des brandenburgischen Umlands ist für die gesamte Metropolregion von enormer Bedeutung. Die Schaffung eines zweiten Bahn- Rings um Berlin werden wir zügig angehen. Wir
werden beim Projekt i2030 endlich Dampf auf den Kessel bringen und eine Taskforce mit allen beteiligten Akteuren ins Leben rufen. Ziel ist, dass alle Planungen bis 2029 abgeschlossen sind und
sich die ersten konkreten Vorhaben im Bau befinden.
SPD
Die Reaktivierung ehemaliger Eisenbahnverbindungen ist ein wichtiger Baustein für die Verbesserung der Mobilität im Land.
Wir setzen auf die Zusammenarbeit mit Berlin, dem Bund und der Deutschen Bahn AG im Rahmen des Schienenausbau-Programms i2030, um Einzelstrecken schnell zu realisieren und einen
Schienen-Masterplan für ganz Brandenburg zu erstellen.
Brandenburg konnte erfolgreich eine Bundesratsinitiative starten, um die Reaktivierung von Strecken planungsrechtlich deutlich zu beschleunigen. Generell sorgen wir für schnellere Planungs- und
Genehmigungsverfahren und die Abschaffung unnötiger Alternativprüfungen.
Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, ist das Land Brandenburg bereit, in wichtigen Fällen in Vorleistung zu gehen, wie es bereits bei der Ostbahn geschehen ist.
Wir haben gesetzliche Mindestbedienstandards für den öffentlichen Personennahverkehr festgelegt und streben an, alle Gemeinden mindestens im Stundentakt an größere Gemeinden und Bahnhöfe
anzubinden.
Wir setzen auf schnell umsetzbare und bald fahrplanwirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Schienennetzes, einschließlich der Reaktivierung von Verbindungen, die verkehrliche und wirtschaftliche
Vorteile bieten.
Die Linke
In Brandenburg sind seit der Bahnreform 1994 mehr als 500 km Schienenstrecken stillgelegt worden. Ganze (überwiegend ländliche) Regionen wurden damit vom Eisenbahnverkehr abgekoppelt. Die
Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken ist für uns deshalb ein Schlüsselvorhaben, um ein attraktives, landesweites ÖPNV-Netz zu gestalten. Mit dem Schneckentempo beim „Reaktivierungsprogramm“
muss endlich Schluss sein. Unser Ziel ist es, die besonders aussichtsreichen Strecken (darunter die „Schorfheidebahn“, die „Wriezener Bahn“, die „Ketziner Bahn“, die Strecke Fredersdorf –
Rüdersdorf und die länderübergreifende Verbindung Meyenburg – Primerburg) tatsächlich innerhalb der Laufzeit des aktuellen Landesnahverkehrsplans (bis 2027) wieder ans Netz zu bringen. Dafür
wollen wir auf vorhandene Machbarkeitsstudien aufsetzen, statt Doppelprüfungen durchzuführen. Denkbar ist ein Vorlaufbetrieb mit Zügen (auf vorhandener Infrastruktur) oder Bussen, um die
Anbindung der betreffenden Regionen kurzfristig zu verbessern. Im Einzelfall kann es auch hilfreich sein, die Regie für Reaktivierung und Betrieb in die kommunale Hand zu geben (wie bei
erfolgreichen Beispielen in Baden-Württemberg und Niedersachsen) – natürlich mit entsprechender Förderung durch das Land, das auch die SPNV-Leistungen bestellen muss. Bei allen
Reaktivierungsprojekten denken wir den Schienengüterverkehr immer mit und wollen die Infrastruktur dementsprechend anpassen.
Um die nervigen Schnittstellenprobleme zwischen unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen im Regionalverkehr zu beenden, möchten wir eine Landeseisenbahngesellschaft gründen, die per Direktvergabe
(schrittweise) den gesamten SPNV in Brandenburg/Berlin übernehmen könnte. Die Übernahme der S-Bahn in Landeshand unterstützen wir als einen ersten Schritt in diese Richtung.
5. Der kommunale ÖPNV in Brandenburg steht erheblichen Finanzierungsproblemen gegenüber. Wie sollte das Land Brandenburg konkret die kommunalen Aufgabenträger beim Ausbau des Verkehrsangebotes und der Umsetzung der „Clean Vehicle Directive“ unterstützen?
CDU
Das Bundes-Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge setzt die europäische Richtlinie Clean Vehicles Directive (CVD) um. Dies ist eine gesetzlich geschaffene Pflicht-Aufgabe, die
insbesondere auf kommunaler Ebene die Umsetzung finden wird, nämlich bei den Verkehrsbetrieben, die in der Folge ihre Fahrzeuge umrüsten oder neu anschaffen. Um die kommunale Ebene bei dieser
Aufgabe finanziell zu unterstützen, bietet das Land seit einiger Zeit einem Förderprogramm an, dass die Bundesförderung ergänzt. Uns ist bewusst, dass die Umsetzung in der Kürze der Zeit eine
starke Herausforderung darstellt – neben Fahrzeugen sind auch infrastrukturelle Investitionen (insbes. Tank-/Ladeinfrastruktur) zu leisten. Auch hier werden die Kommunalen Aufgabenträger nicht im
Regen stehen gelassen, sondern mit einem extra Programm geholfen. Im Schienenverkehr wird Brandenburg ab 2037 auf den Dieselantrieb verzichten. In der Zukunft werden erstmals in größerem Maßstab
akkuelektrische & wasserstoffelektrische Fahrzeuge zum Einsatz kommen – z. B. auf Heidekrautbahn. Auch der Biokraftstoff (HVO: „Hydrotreated Vegetable Oil“) kommt zum Einsatz (Prignitz-
Express).
Bündnis 90/Die Grünen
Über das ÖPNV-Gesetz gibt das Land Gelder an die Landkreise und kreisfreien Städte, sowohl für den Betrieb, als auch für Investitionen. Zwar ist es uns gelungen, dass die Mittel jährlich steigen,
dennoch ist der Anteil der kommunalen Familie an der Gesamt-Finanzierung gestiegen. Das Land muss hier dringend weiteres Geld zur Verfügung stellen. Es ist allerdings auch absehbar, dass es neben
den Fahrgeldeinnahmen und den Geldern von Land und Kommunen weitere Finanzierungsquellen braucht. Hier wollen wir die Diskussion um eine Dritte Finanzierungssäule weiter vorantreiben.
In der ablaufenden Legislaturperiode haben wir bereits den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, die Gebühren für Anwohnerparken deutlich zu erhöhen und auch die Ablösegelder für in
Stellplatzsatzungen geforderte, aber nicht gebaute Parkplätze für den ÖPNV zu nutzen. Letztlich wären für uns aber auch Unternehmensabgaben wie in Frankreich oder die Finanzierung über Gebühren
mit Fixpreisen und variablen Preisen wie zum Beispiel bei der Müllabfuhr denkbar. Dabei braucht es allerdings Lösungen, die flächendeckend anwendbar sind, um die Schere beim ÖPNV zwischen armen
und reicheren Landkreisen nicht weiter zu öffnen, sondern eher zu schließen.
FDP
Brandenburg ist nur so stark und leistungsfähig wie seine Kommunen. Wir werden die Aufgaben der staatlichen Ebenen und die damit verbundene Finanzierung reformieren. Dabei respektieren wir die
Kreisgrenzen und werden die Verwaltung dezentraler, digitaler und bürgernäher aufstellen. Aufgaben, die an Kommunen abgegeben werden, müssen vollständig ausfinanziert werden. Wir werden die
Landeszuweisungen zukünftig anhand der tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen berechnen und nicht wie bisher anhand von Planzahlen. Darüber hinaus werden wir eine automatische Anpassung an
inflationsbedingte Kostensteigerungen einführen. Mittel, die von der Bundesebene für die Erfüllung von Aufgaben in den Kommunen bereitgestellt werden, müssen in voller Höhe durch das Land an die
Kommunen weitergegeben werden.
SPD
Wir haben gesetzliche Mindestbedienstandards für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Mit einer großen finanziellen Kraftanstrengung wollen wir sie gemeinsam mit den Kommunen und
Verkehrsunternehmen mit Leben erfüllen. Wir werden mit einer Novellierung des ÖPNV-Gesetzes die Träger des ÖPNV dabei unterstützen, ihr Angebot auszubauen und attraktive Arbeitsbedingungen für
die Beschäftigten zu sichern. Ein möglichst flächendeckendes Angebot sowie sinnvolle Takt-Verknüpfungen zwischen Bus und Bahn sind dabei selbstverständlich.
Wir werden die bereits begonnene Unterstützung von Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit im Rahmen der ÖPNV-Gesetzesnovelle fortsetzen.
Die Linke
Wir wollen den ÖPNV mit Straßenbahnen und Bussen zu einer kommunalen Pflichtaufgabe machen. Damit verbunden wäre eine Ausfinanzierung durch das Land, aber auch die Einführung einheitlicher
Mindestbedienstandards in ganz Brandenburg, verpflichtende Nahverkehrsbeiräte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten u.a.m. Kurzfristig sollten die Zuschüsse an die kommunalen
Aufgabenträger so erhöht werden, dass nicht nur das Bestandsangebot gesichert, sondern auch ein Ausbau stattfinden kann. Darüber hinaus muss die Förderung des Landes für die Beschaffung neuer
Straßenbahnen und Busse unbedingt fortgesetzt und aufgestockt werden, um die Flotten sauber, modern und damit attraktiv für die Fahrgäste zu erneuern. Die Übernahme überregional bedeutsamer
Buslinien in die Aufgabenträgerschaft des Landes (siehe Antwort zu Frage 6) kann die Kommunen zugleich entlasten.
6. Ein wichtiges Rückgrat der Mobilität auf dem Land ist das PlusBus-Netz. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Förderung dieser Verkehre läuft zum Ende des Jahres aus. Welche Maßnahmen möchten Sie umsetzen, um das PlusBus-Netz in Brandenburg langfristig zu sichern und auszubauen?
CDU
Erfolgreiche und nachgefragte Verkehre werden nicht abgestellt. Das neue Parlament darf bei jeder Haushaltsaufstellung neu entscheiden, die Gelder dafür bereitzustellen. Mit uns wird es auf jeden
Fall eine Fortführung der PlusBus-Richtlinie im Doppelhaushalt 2025/2026 geben. Eine gesetzliche Pflicht, ein bestimmtes Verkehrsmodell einzuführen, wird zukünftigen Entwicklungen jedoch nicht
gerecht, insbesondere weil es möglicherweise zukünftigen Bedürfnissen anzupassen ist, die wir noch nicht kennen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen die ÖV-Finanzierung insgesamt nachhaltiger aufstellen. Zu den Finanzierungsquellen haben wir bereits in Frage 5 Stellung bezogen. Bei der Ausreichung der Mittel wollen wir die
verschiedenen Töpfe der ÖPNV-Finanzierung zusammenführen. Wichtig ist uns dabei, dass der Deckel der ÖPNV-Finanzierung aufgehoben wird, der dazu führt, dass manche Kreise weniger Geld erhalten,
weil andere ihr Angebot ausbauen. Wir wollen eher dem Prinzip der aktuellen PlusBus-Förderung folgen, bei der es für bestimmte Leistungen festgelegte Gelder vom Land gibt.
FDP
Wir erkennen die Bedeutung des PlusBus-Netzes für die Mobilität auf dem Land und planen, seine Finanzierung und Weiterentwicklung langfristig zu sichern.
SPD
Zentral für einen leistungsfähigen ÖPNV in der Fläche sind PlusBusse. Wir werden die Landkreise und Städte dabei unterstützen, das bestehende Netz von PlusBus-Linien zu erweitern sowie neue und
barrierefreie Straßenbahnen und O-Busse anzuschaffen. Wir fördern Fahrzeuge mit alternativen Antrieben für Busse, Züge und Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge.
Die Linke
Solange der ÖPNV noch keine kommunale Pflichtaufgabe ist, muss die PlusBus-Förderung erhalten und der Zuschuss des Landes je gefahrenem Kilometer mindestens im Maße der gestiegenen Energie- und
Personalkosten erhöht werden. Darüber hinaus wollen wir die Anforderungen an PlusBus-Linien – im Dialog mit den kommunalen Aufgabenträgern – überprüfen. Dass z.B. im Berliner Umland zwingend zwei
Mittelzentren zu verbinden sind, erscheint uns nicht sachgerecht. Ferner sind, im Zuge der Erarbeitung und Umsetzung des landesweiten Bahn-Bus-Netzes, vorhandene sowie neue PlusBus-Linien, die
die Funktion von Lückenschlüssen im SPNV-Netz übernehmen oder sonstige überregionale Bedeutung haben, als landesbedeutsame Buslinien in die Aufgabenträgerschaft des Landes zu übernehmen.
Neben dem PlusBus wollen wir eine StadtBus- bzw. OrtsBus-Förderung einführen, um die innerörtliche Erschließung in Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu
verbessern.
7. On Demand Verkehre können gerade in ländlichen Räumen dabei helfen, Lücken im ÖPNV-Netz zu schließen. Welche Rolle sollte das Land bei der Ausweitung solcher Angebote wahrnehmen?
CDU
Flexible „On Demand“- und innovative Angebote, wie das autonome Fahren, spielen eine zentrale Rolle in der Netzerweiterung und Erschließung der letzten Meile z. Bsp. auf dem Land. Die Mobilität
der Menschen wird erhöht und die unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse abgebildet. Wir wollen in der nächsten Legislatur ein neues Förderprogramm für kleine Orte auflegen, ein „Dorf-E-Sharing“,
dass diesen Ansatz aufgreift. Die Bevölkerung in den ländlichen Regionen Brandenburgs wird voraussichtlich zurückgehen, während gleichzeitig das Durchschnittsalter ansteigen wird. Diese
zusätzlichen Herausforderungen sind bei der Sicherstellung der Mobilität auf dem Land zu berücksichtigen. Verknüpfungs- bzw. Umsteigepunkte: Konzeption Errichtung Mobilstationen.
Bündnis 90/Die Grünen
Uns schwebt eine Mobilitätsgarantie vor, für die solche On Demand-Verkehre notwendig sind. Durch die Entwicklung eines landesweiten ÖV-Netzes, von Mindestbedienstandards und Integraler
Taktfahrpläne kommen wir dieser immer näher. Am Ende dieses Prozesses muss die Mobilitätsgarantie als Anspruch gesetzlich verankert werden, sodass die On Demand-Verkehre die verbleibenden Lücken
schließen.
FDP
Erst die persönliche Mobilität ermöglicht eine freie Entscheidung bei der Wohnortwahl. Wir möchten den ÖPNV im ländlichen Raum unterstützen und beschleunigen. Wir setzen uns darüber hinaus dafür
ein, die Vision des abrufbereiten, autonomen ÖPNV in Brandenburg zur Realität zu machen. Ziel ist es, eine enge Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger zu ermöglichen und kurze Umstiege zu
erreichen. Insbesondere auch, um jene Haushalte an den Nahverkehr anzuschließen, die weitere Wege zu einer Haltestelle haben.
SPD
Wir erkennen die Bedeutung solcher flexiblen Mobilitätslösungen an. Durch Pilotprojekte und spezifische Förderprogramme können Kommunen bei der Einrichtung solcher Verkehre unterstützt werden.
Die Hauptaufgabe des Land wird aber vor allem in der Koordination und Beratung solcher Angebote liegen. Wichtig ist diesem Zusammenhang, dass On-Demand-Verkehre eng mit dem bestehenden ÖPNV
verknüpft werden, um eine nahtlose Mobilität zu gewährleisten.
Die Linke
Wo immer es möglich ist, ziehen wir einen regulären Linienverkehr mit einem Stundentakt als Mindestbedienstandard einem Bedarfsverkehr vor. Die Zugangshürden zum ÖPNV bleiben auch bei der besten
App höher, wenn das Fahrzeug erst gebucht werden muss. Zudem sind Bedarfsverkehre bisher stets mit einem Komfortzuschlag auf den regulären Fahrpreis verbunden und somit für die Fahrgäste
teurer.
Dennoch können Rufbusse ein Baustein sein, um ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot aufzubauen oder aufrechtzuerhalten. Dass die Landesregierung die Rufbus-Förderung kürzlich abgeschafft hat, war
daher ein Fehler – solange der kommunale ÖPNV keine Pflichtaufgabe und voll ausfinanziert ist. Eine solche Förderung darf allerdings keine falschen Anreize setzen, reguläre Linien einzustellen
und durch Bedarfsverkehre zu ersetzen.
8. Welche Aufgaben sollte der VBB Ihrer Meinung nach übernehmen, um sich in Zukunft zu einem modernen Mobilitätsdienstleister weiterzuentwickeln?
CDU
Konzeption eines Zielnetzes ÖPNV mit dem SPNV als Rückgrat – durch gemeinsame Konzeption soll der ÖPNV gestärkt & in der Fläche besser erschlossen werden. Umsetzung einheitliche Standards,
verlässliches Angebot zu bestimmten Zeiten, in festgelegten Takten, mit definierten Produkten. Ziel: Die Verlässliche und attraktive Reisekette, damit die Menschen gerne einsteigen. Ein
zukunftsfähiges Verkehrsangebot setzt die intelligente Vernetzung aller Verkehrsmittel voraus, jedes Verkehrsmittel muss seine Stärken ausspielen können.
Bündnis 90/Die Grünen
Aus unserer Sicht sollte der VBB zu einem Gesamt-Mobilitätsdienstleister werden und intermodale Mobilität anbieten. Zunächst gehört dazu die bessere Vernetzung der bestehenden ÖV-Angebote zu
einem landesweiten ÖV-Netz mit Mindestbedienstandards. Für uns ist auch eine Aufnahme benachbarter Regionen in das VBB-Verbundgebiet wünschenswert. Darüber hinaus könnte der VBB aus unserer Sicht
auch weiterentwickelt werden und auch Sharing Angebote von Fahrrad, E-Scootern, E-Mopeds und E-Autos werden. Wir streben hierbei ein Zusammenführen von Kompetenzen und Strukturen für den
Umweltverbund in einen landesweiten Kompetenzzentrums Radverkehr / Nahmobilität, wie unter 3. Dargestellt, an. Das ist ein langfristiges Ziel, welches Schritt für Schritt und nur in
Zusammenarbeit mit den Kommunen und den kreislichen Verkehrsunternehmen erreichbar ist. Unserer Meinung nach, muss man dies aber auch stetig und konsequent vorantreiben.
FDP
Wir setzen uns für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität im öffentlichen Personennahverkehr ein (Barrierefreiheit, Sauberkeit, Sicherheit, WLAN).
SPD
Wir betrachten VBB als echte Erfolgsgeschichte und als den zentralen Pfeiler der Mobilität in Brandenburg. Die Hauptaufgabe des VBB wird auch in Zukunft in der Bereitstellung eines breiten und
verlässlichen Verkehrsangebot liegen. Seine Weiterentwicklung als Mobilitätsdienstleister sehen wir vor allem in der Vernetzung der verschiedenen Mobilitätsangebote, im Ausbau und der
Verbesserung der digitalen Infrastruktur (Echtzeitinformationen, benutzerfreundliche App u. ä.), in der Barrierefreiheit und Kundenorientierung sowie in der engen Zusammenarbeit mit Kommunen, dem
Land Brandenburg und benachbarten Regionen.
Die Linke
Nimmt der VBB seine Ankündigung ernst, den regionalen Tarifdschungel zu Gunsten des Deutschlandtickets massiv zu lichten, dann werden Ressourcen frei, die bislang mit der Entwicklung und
Umsetzung des Tarifsystems gebunden waren. Wir sehen das als Chance, den VBB zu einer regionalen Mobilitätsagentur nach dem Vorbild des „Zukunftsnetzes Mobilität NRW“ weiterzuentwickeln. Diese
berät und unterstützt Kommunen, Verkehrsunternehmen oder Mobilitätsinitiativen, aber auch weitere Akteure (wie z.B. Wohnungsunternehmen) bei der Entwicklung und Umsetzung sozial-ökologischer
Mobilitätsalternativen. Dazu können attraktive ÖPNV-Angebote ebenso zählen wie die Aufwertung eines ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu einer modernen Mobilitätsdrehscheibe oder Lösungen für ein
autofreies Wohnquartier und die Entwicklung entsprechender Stellplatzvorschriften. Auch die Bereiche Radverkehr und geteilte Mobilität können in diesem Rahmen bearbeitet werden.
9. Unter welchen Voraussetzungen können Sie sich eine Mobilitätsgarantie für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger vorstellen?
CDU
Das ÖPNV-Angebot als verlässliche und durchgehende Reisekette zu gestalten, ist für uns im Sinne einer Mobilitätsgarantie zu verstehen. Deswegen wollen wir wie bereits in Frage 3 ausgeführt die
„Brandenburg-Mobilitäts-App“, deswegen den „Brandenburg Ring“. Die Menschen sollen gerne einsteigen, sich im Nahverkehrsumfeld wohl fühlen und gut geleitet sein: Fahrkomfort, Sicherheit &
Service sind neben Ticketpreisen und Taktungen für die Annahme des ÖPNV-Angebots durch Nutzer nicht zu vernachlässigen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir streben eine Mobilitätsgarantie an, die beinhaltet, dass man von Montag bis Freitag zwischen 5 bis 22 Uhr stündlich an jedem Ort in Brandenburg in ein öffentliches Verkehrsmittel einsteigen
kann. Dazu wollen wir, dass alle Bahnhalte mindestens stündlich angefahren werden und dass das Netz der PlusBus-Linien deutlich ausgeweitet wird. Da wo sich selbst stündlich fahrende Taktbusse
nicht lohnen, streben wir linien- und fahrplan-ungebundene Flächenrufbusse an. Diese bringen die Fahrgäste dann zum nächsten ÖPNV/SPNV. Werden bestimmte Verbindungen dauerhaft bestellt, z.B.
durch Pendler*innen, können diese auch in den regulären Fahrplan aufgenommen werden. Diese Flächenrufbus-Fahrten könnten auch durch Taxiunternehmen übernommen werden. Da diese gerade in den
ländlich geprägten Räumen hart mit der Wirtschaftlichkeit ringen, könnte dieses Gewerbe gleich noch mit gestützt werden. Erreichen lässt sich dies mit einer ausreichenden Finanzierung. Dazu
gehört zunächst ein effizienter Mitteleinsatz durch einen integralen Taktfahrplan, wie wir dies im Mobilitätsgesetz verankert haben. Darüber hinaus muss die Finanzierung steigen. Mit unserem
Gutachten zur Mobilitätsgarantie haben wir gezeigt, dass dies zwar deutlich mehr Gelder, aber auch keine utopischen Summen verlangt.
FDP
Mobilität ist gelebte Freiheit und Voraussetzung für Teilhabe. Funktionierende Verkehrsadern sind zugleich Grundlage für einen starken Wirtschaftsstandort. Wir setzen uns dafür ein, dass alle
Brandenburgerinnen und Brandenburger gemäß ihren individuellen Bedürfnissen und der persönlichen Lebenssituation mobil sein können. Im Zusammenspiel der Verkehrsträger treten wir für ein
gleichberechtigtes Miteinander ein. Wir schreiben niemandem vor, wie sie oder er sich fortbewegen soll. Eine zukunftsfähige und den Bedürfnissen der Brandenburgerinnen und Brandenburgern
angemessene Infrastruktur wollen wir als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehmen.
SPD
Wir wissen, dass Brandenburg stärker wird, wenn wir den Menschen ein Mobilitätsversprechen geben. Brandenburgs Bevölkerung wächst und nicht zuletzt damit wachsen auch die Anforderungen der
Menschen an die Verkehrsinfrastruktur ihres Landes. Bürgerinnen und Bürger brauchen ein planbares Angebot im öffentlichen Verkehr, um mobil zu bleiben und um eine Alternative zur ausschließlichen
Pkw-Nutzung zu haben. Wir wollen, dass Mobilität und Erreichbarkeit in der Fläche des Landes Brandenburg gewährleistet werden. Dafür unterstützen wir alle Verkehrsmittel. Zugleich ist klar:
Pendlerinnen und Pendler bringen Einkommen und Steuereinnahmen ins Land und sind damit wichtiger Teil der wirtschaftlichen Basis unseres Landes. Ausgaben für gute Erreichbarkeit aller Teile des
Landes mit möglichst nachhaltig betriebenen Verkehrsmitteln sind Investitionen in unsere Zukunft.
Die Linke
Eine Mobilitätsgarantie nach landesweit gültigen Standards wird aus unserer Sicht nur umsetzbar sein, wenn der ÖPNV zu einer kommunalen Pflichtaufgabe gemacht wird. Anderenfalls bleibt die
Kassenlage der jeweiligen Landkreise die entscheidende Größe für den Umfang des ÖPNV-Angebotes und vom Land formulierte Standards bleiben bloße Empfehlungen. Ziel sollte es aber sein, dass jede
Gemeinde in Brandenburg tagsüber mindestens einmal in der Stunde in jede Richtung angebunden wird.
Darüber hinaus spielen für uns auch die Fahrpreise eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung einer Mobilitätsgarantie. Denn auch das beste ÖPNV-Netz garantiert keine Mobilität, wenn man sich die
Fahrkarte nicht leisten kann. Wir wollen deshalb die Schülerbeförderung in ganz Brandenburg ganzjährig kostenfrei machen und nicht mehr auf den Schulweg beschränken. Darüber hinaus planen wir,
ein Sozial- und Bildungsticket einzuführen. Junge Leute (insbesondere Azubis und Studierende) und Menschen mit kleinen Einkommen sollen für 9 Euro/Monat durch ganz Berlin/Brandenburg und für 29
Euro/Monat per ermäßigtem Deutschlandticket durch die gesamte Republik fahren können. Das Ticket soll auch für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte nutzbar sein.
10. Ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende ist die Vermeidung von Verkehr. Wie möchten Sie in Brandenburg eine verkehrsvermeidende Stadt- und Regionalplanung implementieren?
CDU
Wir setzen uns für die Bewegungsfreiheit der Menschen und ihre unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse ein. Egal ob zu Fuß, im Bus oder in der Tram, auf dem Fahrrad oder Moped – egal mit welcher
Antriebsart gefahren wird – unsere Priorität ist es, die keine Verkehrsnutzungsart gegenseitig auszuspielen. Die Kommunen entscheiden darüber, wo es Mischgebiete, verkehrsberuhigte Wohngebiete,
besonders verkehrssicherheitsbedürftige Bereiche wie Spielplätze und Schulen gibt. Sie implementieren die Stadtplanung. Die Regionalplanung bestimmt, wo es Menschen-Ansiedlungen gibt und dort
wird der Verkehr mitbedacht, damit niemand abgekoppelt und jeder angeschlossen ist.
Bündnis 90/Die Grünen
Neben der technischen Vermeidung von Verkehr über Videokonferenzen etc. gilt es vor allem, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung anzuregen. Dabei geht es um Siedlungen der kurzen Wege, wo im
besten Falle alle Wege zwischen Wohnen, Arbeit, Einkaufen und Freizeit zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden können und der ÖPNV die Siedlung für die weiteren Wege gut erschließen kann.
Diese nachhaltige Siedungspolitik kann wiederum durch die die Förderprogramm für Städteplanung und Städtebau forciert werden. Im Mobilitätsgesetz konnten wir einen Mobilitätscheck lediglich für
Städteplanungs-Förderung nicht jedoch für den Städtebau-Förderung verankern. Dies sollte im nächsten Schritt geschehen. Außerdem sollte das Bau- und Planungsministerium auch Leitfäden
veröffentlichen und den Austausch darüber mit den Kommunen suchen.
FDP
Durch Investitionen in die digitale Infrastruktur maximieren wir das Potenzial für Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle, wodurch sich Verkehr reduzieren lässt.
SPD
Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg macht bereits heute Vorgaben für eine räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion, die eine verkehrsvermeidende Wirkung haben. So
gilt, dass bei der Entwicklung neuer Siedlungsflächen die Innenentwicklung Vorrang hat und eine weitere Zersiedelung vermieden werden soll. Berlin und die Brandenburger Gemeinden des Berliner
Umlandes mit leistungsfähiger Schienenanbindung (Gestaltungsraum Siedlung) sowie die Zentralen Orte des Weiteren Metropolenraums stellen Schwerpunkte der Wohnsiedlungsentwicklung dar. Hier wird
die Planung neuer Wohnbauflächen quantitativ nicht begrenzt. Weitere Schwerpunkte sind die regionalplanerisch als Grundfunktionale Schwerpunkte festgelegten Ortsteile, die über die
Eigenentwicklung hinaus zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten haben (Wachstumsreserve). Außerhalb der genannten Schwerpunkte zielt die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen auf die Sicherung des
örtlichen Bedarfs ab (Eigenentwicklung). Bei der Planung neuer Gewerbeflächen bestehen keinerlei quantitative Begrenzungen. Wir werden die Erfahrungen mit dem Landesentwicklungsplan
Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg auswerten und für den Landesentwicklungsplan Anpassungen vornehmen. Daneben ist auch der weiterhin zügige Ausbau des Breitbandnetzes wichtig, um gutes
Arbeiten überall im Land zu ermöglichen. Brandenburg hat hier im Bundesvergleich zuletzt große Schritte nach vorn gemacht. Das setzen wir fort.
Die Linke
Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) versucht bereits heute, die Siedlungsentwicklung in Brandenburg entlang der Eisenbahnachsen zu konzentrieren. Mit einem
Ausbau des Schienennetzes (insbesondere durch Reaktivierungen stillgelegter Strecken) kann dieses Planungsprinzip über das Berliner Umland hinaus ausgeweitet werden. Doch um diesen Ansatz wirksam
durchzusetzen, braucht es mehr Steuerungsmechanismen auf der Ebene der Regionalplanung. Zum Beispiel sollten größere Gewerbe- und Industrieansiedlungen nur dort genehmigt werden, wo ein Anschluss
an das Schienennetz besteht oder im Zuge der Erschließung hergestellt wird. Städte und Gemeinden als Trägerinnen der kommunalen Bauleitplanung sollten sich ebenfalls daran orientieren, dass
Wohngebiete nur mit attraktiver ÖPNV-Anbindung zu planen sind. Über städtebauliche Verträge können sie weitere Maßnahmen festschreiben, z.B. dass Wohnungsunternehmen ihren Mieterinnen und Mietern
Mietertickets oder Carsharing anbieten oder dass Unternehmen auf den Schienengüterverkehr setzen. Dabei wollen wir sie seitens des Landes mit einer speziellen Beratung unterstützen
(„Schienenlotsen“/“Rail Coaches“). Stellplatzsatzungen, die die Anzahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze in Relation zur Qualität der ÖPNV-Erschließung reduzieren, können ebenfalls ein Baustein
für die sozial-ökologische Stadtentwicklung sein. Auch autofreie Innenstädte und Quartiere mit entsprechend fußläufig erreichbarer Infrastruktur, Coworking-Räume u.a.m. tragen zur
Verkehrsvermeidung in unseren Städten und Gemeinden bei und sollten deshalb vom Land gefördert werden. Ein darauf ausgerichteter Mobilitätscheck ist als obligatorischer Baustein in die
Landesprogramme zur Städte- und Wohnungsbauförderung aufzunehmen.