1. Der Klimaplan in Brandenburg ist ein erster wichtiger Schritt für eine sektorenübergreifende Strategie im Land Brandenburg zur Eindämmung der Klimakrise. Wie wollen Sie die Verbindlichkeit der Umsetzung des Klimaplans absichern?
SPD
Der Klimaplan ist die erste klimapolitische Gesamtstrategie der Landesregierung mit dem Ziel bis spätestens 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das 103 Maßnahmen umfassende Programm untersetzt in
allen relevanten Handlungsfeldern die beschlossenen CO2 -Minderungsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045. Für die Brandenburg SPD ist die Umsetzung des Klimaplans ein kontinuierlicher Prozess.
Ein wissenschaftliches Monitoring soll den Umsetzungsprozess begleiten. Unsere Aufgabe wird es sein, die Zielerreichung regelmäßig zu überprüfen und Maßnahmen bei Bedarf anzupassen. Zudem werden
wir unsere Kommunen bei Aufgaben wie kommunaler Wärmeplanung, Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten und Einführung von Energiemanagementkonzepten unterstützen.
CDU
Mit dem Klimaplan, den wir auch in Zukunft fortschreiben wollen, liegt bereits ein wesentlicher und entscheidender Meilenstein vor. Ein Klimaschutzgesetz für Brandenburg lehnen wir ab, sondern
sind der Überzeugung das eine flexible und den realen Bedingungen entsprechende Leitplanken eine ausreichende Steuerungswirkung entfalten.
Bündnis 90/Die Grünen
Mit dem Klimaplan ist der Grundstein gelegt, im nächsten Schritt braucht es ein verbindliches Klimaschutzgesetz. Dafür werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode stark machen. Das Gesetz
soll rechtliche Rahmenbedingungen für den Klimaschutz im Land festschreiben. Unter anderem sollen die Klimaziele gesetzlich verankert und das Klimaplan-Monitoring in ein Landesgesetz gegossen
werden. Darüber hinaus ist es unser Ziel die Treibhausgasneutralität der Landesregierung deutlich vor 2045 gesetzlich festzulegen, um der Vorbildfunktion der Landesregierung gerecht zu werden.
Eine eigene Klimaanpassungsstrategie des Landes Brandenburg hat die Landesregierung bereits vor der Veröffentlichung der Klimaanpassungsstrategie des Bundes am 4. Juli 2023 im Kabinett
beschlossen. Wir wollen darauf aufbauen und diese kontinuierlich weiter fortschreiben. Weitere Anpassungen in Fachgesetzen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sollen mit dem
Klimagesetz gezielt angegangen werden. Verbindlichkeit schaffen wir auch mit dem Klimaplan Monitoring und dem unabhängigen wissenschaftlichen Klimabeirat, der das klimapolitische Handeln der
Landesregierung kritisch begleitet und auf Basis des regelmäßig erscheinenden Klimaberichts Empfehlungen zur Fortschreibung und Nachsteuerung beim Klimaplan gibt. Das Monitoring und den
Klimabeirat wollen wir langfristig absichern.
Die Linke
Die Linke hält es für erforderlich, die Klimaziele und zentrale Maßnahmen über ein Klimaschutzgesetz verbindlich zu machen. Die Linksfraktion hatte dies bereits in der ablaufenden Wahlperiode im
Landtag vorgeschlagen. Die Erfahrungen bei der Umsetzung unverbindlicher Strategien in Brandenburg sind nicht gut, insbesondere wenn ihnen kein konkretes Umsetzungs- und Finanzierungskonzept zu
Grunde liegt. Ein Klimaschutzgesetz nimmt das Land in die Pflicht, die Umsetzung voranzubringen.
FDP
Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass Wettbewerb der beste Klimaschützer ist. Wirksam wäre die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Verkehr und die Gebäude in Deutschland. Ein
sektorenübergreifender Emissionshandel mit einem jährlich sinkenden Zertifikatevolumen schöpft das Potential der CO2-Reduzierungsmöglichkeiten optimal aus. Wir wollen den Emissionshandel als
globales Klimaschutzinstrument weiterentwickeln und dafür nationale und internationale Kooperationspartner gewinnen. Das wird aber nur gelingen, wenn wir uns langfristig realistische Ziele setzen
und auf unnötige Markteingriffe verzichten.
2. Schon jetzt hat Brandenburg sein anteiliges Klimagasbudget überschritten. Der Strukturwandel hat so viele Arbeitsplätze geschaffen, dass aktuell in der Lausitz ein Fachkräftemangel herrscht. Was sind ihre nächsten Schritte um einen klimagerechten Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen?
SPD
Der Klimawandel hat einen großen Einfluss auf nahezu alle Lebensbereiche. Wetterphänomene werden extremer, Trockenperioden länger. Daher müssen wir Anpassungen an diese bereits bestehenden
Veränderungen vornehmen und weitere negative Klimaveränderungen vermeiden, indem wir den Ausstoß von Klimagasen unter den genannten Maßgaben schnellstmöglich verringern. In Deutschland wurde der
Kohleausstieg per Gesetz bis spätestens 2038 festgeschrieben. Daran werden wir uns halten. Die dazu festgelegten Schritte sind möglichst schnell umzusetzen. So gelingt der Strukturwandel in der
Region erfolgreich und es gibt die nötige Versorgungssicherheit im Energiemarkt und damit Planungssicherheit für alle. Wir werden die angesichts des Klimawandels notwendigen Gegen- und
Anpassungsstrategien entschlossen umsetzen und weiterentwickeln. Wir wollen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Der dazu notwendige Umbau der Energiewirtschaft, Industrie und Gesellschaft wird
große finanzielle Kraftanstrengungen erfordern, die nur als nationale Aufgabe und gemeinsam mit den Menschen bewältigt werden können. Damit uns das gelingt, muss die Energieerzeugung entsprechend
umgestellt werden. Der Umbau der Energieerzeugung muss dabei so erfolgen, dass Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bezahlbaren Preisen sichergestellt sind. Erreichen
tun wir das, indem wir u. a. den Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Energiespeicher und der Wasserstoffwirtschaft weiter vorantreiben, die Förderungen im Bereich Energieeffizienz
weiter ausbauen, Bürgerstrommodelle oder den Umbau der Wärmeversorgung unterstützen. Die dafür notwendige Akzeptanz wollen wir durch eine deutlich stärkere regionale Nutzung des hier erzeugten
erneuerbaren Stroms und gerechtere Netzentgelte, die einen brandenburgischen Durchschnittshaushalt um über 200 Euro im Jahr bei den Stromkosten entlasten, befördern.
CDU
Die CDU Brandenburg, lehnt einen politisch festgelegten Kohleausstieg vor dem Jahr 2038 ab.
Bündnis 90/Die Grünen
Ein früherer Kohleausstieg und eine geringere Gesamtmenge an verbrannter Kohle ist klimapolitisch dringend nötig und wir haben und werden weiter trotz aller Widerstände aus anderen Parteien dafür
kämpfen. Nach 2030 wird die Kohleverstromung aufgrund des Emissionshandels kaum noch profitabel sein. Laut Bundesgesetz ist 2038 der spätmöglichste Zeitpunkt des Endes der Kohleverstromung.
Rechtlich ist ein früherer Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung jederzeit möglich – und wird aufgrund der mangelnden Rentabilität auch früher eintreten. Ein politisch vereinbartes
Vorziehen ist aber nur möglich, wenn die Kraftwerksbetreiberin zustimmt, so wie im Falle von RWE geschehen. Ein ordnungspolitisches Eingreifen ist entsprechend schwierig und unser
Handlungsspielraum gering. Und trotzdem werden wir weiterhin einen klaren und verbindlichen Ausstiegsfahrplan einfordern, auf Bundes- und auf Landesebene, weil wir glauben, dass es für die
Menschen und das Klima das Beste ist. Es geht auch darum, Planungssicherheit zu schaffen. Denn die Alternative, ein plötzlicher marktgetriebener Ausstieg mit unkalkulierbaren Risiken, wollen wir
nicht zulassen. Vor dem Hintergrund, dass der Kohlestrom schon bald nicht mehr wirtschaftlich sein wird, muss das Land sicherstellen, dass die Bergbauunternehmen nicht von heute auf morgen den
Betrieb einstellen. Da zudem Zweifel bestehen, ob die LEAG die Rekultivierung finanziell stemmen kann, sehen wir hier einen entscheidenden Hebel für Verhandlungen mit dem Kohleförderer für einen
geordneten früheren Kohleausstieg im beidseitigen Einvernehmen.
Die Linke
Wir möchten den Strukturwandel in der Lausitz und die Energiewende so vorantreiben, dass ein möglichst schneller Ausstieg aus der Braunkohleverstromung erfolgen kann. Voraussetzung für einen
gelingenden Kohleausstieg müssen zwangsläufig die Sicherstellung der Grundlast im Stromnetz sowie die soziale Absicherung aller direkt und indirekt Beschäftigten im Braunkohlesektor in der
Lausitz sein. Dafür soll die Strukturwandelförderung zielgenauer und transparenter eingesetzt werden. Die Energieproduktion in Brandenburg soll bis zum Jahr 2030 vollständig aus erneuerbaren
Energien abgesichert werden.
FDP
Einen einseitigen vorzeitigen Kohleausstieg lehnen wir ab. Es erfordert Zeit, die Energieversorgung der Bundesrepublik umzustellen und dabei die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Auch die
Realisierung der Infrastrukturprojekte und Unternehmensansiedlungen, um den Strukturwandel in der Lausitz zu gestalten, sind noch nicht abgeschlossen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Lausitz
weiterhin eine wichtige Energieregion bleibt. Eine Veränderung des Kohleausstiegspfads kann nur zusammen mit allen beteiligten Partnern (Bund, Land, Kommunen und Unternehmen) erfolgen.
3. Schon jetzt ist klar, dass für den Zeitraum nach der Kohleverstromung langfristige und aufwendige Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, um den Wasserhaushalt der Lausitz wiederherzustellen. Wie sieht aus ihrer Sicht eine gerechte Vorsorge auf der Grundlage des Verursacherprinzips durch den Bergbaubetreibenden aus und mit welchen Instrumenten sollte diese Vorsorge rechtlich abgesichert werden?
SPD
Ohne Wasser gibt es kein Leben. Deswegen werden wir Wasser zu einem Schwerpunktthema im Land Brandenburg machen. Wir werden Strategien weiterentwickeln und zentral zusammenführen, um Wasser in
der gesamten Fläche des Landes besser zu halten und die regionalen Potenziale besser zu nutzen. Als Teil der Klimaanpassung werden wir die zahlreich vorhandenen wasserbaulichen Anlagen, Gräben,
Wasserspeicher, Staue und Wehre, aber auch Schöpfwerke ertüchtigen und neu schaffen. Wir werden kleinräumige Steuerungsmöglichkeiten zum Wohle des Wasserhaushaltes besser nutzen. Um Belastungen
gerechter zu verteilen, werden wir die Einführung einer Gewässerkategorie dritter Ordnung prüfen, um kleine Gewässer besser zu schützen. Zusätzlich stärken wir die Wasser- und Bodenverbände in
ihrer Rolle vor Ort. Wir werden uns intensiv mit der verstärkten Nutzung von Abwässern befassen, um vorhandene Ressourcen besser auszuschöpfen. Die Entwicklung von Anlagen der 4. Reinigungsstufe
werden wir voranbringen, um noch mehr Wasser in regionalen Kreisläufen zu halten. Eine strategische Gesamtplanung mit den benachbarten Bundesländern werden wir intensivieren. Um die Folgen des
jahrzehntelangen Bergbaus in der Lausitz auszugleichen, sind hohe Investitionen in die Rekultivierung der Flächen notwendig. Die Betreiber von Kraftwerken und Tagebauen sind zur Finanzierung
verpflichtet und wir werden sie nicht aus dieser Verantwortung entlassen.
CDU
Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass das die Unternehmensaufstellung Angelegenheit des Unternehmens ist und auch weiterhin sein sollte. Dazu gehören auch die Mittel und Wege, die die
LEAG für die Bewältigung der Tagebaufolgekosten wählt. Eine Garantie für die Übernahme der von dem Unternehmen verursachten Risiken durch das Land würde nur dazu führen, dass es selbst keine
angemessene Risikovorsorge betreibt im Wissen, dass am Ende der Staat zahlt. Mit diesem Fehlanreiz werden erst Risiken geschaffen. Im Übrigen sehen wir das Risiko einer Abwälzung nicht. Die
Landesregierung macht von den ergänzenden Kontrollen Gebrauch, die zuletzt im Jahr 2023 durchgeführt wurde. Im Ergebnis ist zuzuhalten, dass die LEAG ihren Verpflichtungen nachkommt. Sollte dies
wider Erwarten nicht eintreten, werden wir uns als CDU nicht aufgrund von Spekulationen, sondern der Sachlage für eine angemessene Lösung einsetzen.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Kosten für die vorübergehende Stützung der Spreedurchflüsse und die Sanierung des Wasserhaushaltes der Lausitz dürfen nicht bei den Steuerzahlenden abgeladen werden. Schließlich ist der
Braunkohlebergbau der Verursacher der wasserwirtschaftlichen Probleme. Deshalb muss die LEAG als Bergbautreibende umfassend an den Kosten für die Sanierung des Wasserhaushaltes beteiligt
werden.
Diese Kosten sind zudem noch nicht in den Rücklagen der LEAG für die Wiedernutzbarmachung eingepreist, wir sehen hier die Gefahr eines Finanzierungsdefizits, das am Ende auf die Bundesländer
zurückfallen wird. Zwar sind die Gespräche zwischen LEAG und dem Wirtschaftsministerium bezüglich eines Contractual Trust Agreements ein weiterer Schritt zu mehr Absicherung der Finanzierung.
Hier sehen wir unser grünes Wirken als Erfolg an, weil wir seit Jahren kontinuierlich darauf drängen, mehr Verbindlichkeit und Transparenz in die Vorsorgevereinbarungen zwischen Land und LEAG zu
bringen.
Doch aus unserer Sicht ist das noch nicht ausreichend, denn die angesparte Summe lässt trotzdem wenig Platz für bisher nicht einkalkulierte Rekultivierungskosten. Um die Finanzierung der
Sanierung des Wasserhaushalts und der Ewigkeitskosten langfristig abzusichern, setzen wir uns auf Landes- und Bundesebene daher dafür ein, eine öffentliche Braunkohletagebaufolge-Stiftung mit
Sachsen und Sachsen-Anhalt zu gründen. So wollen wir verhindern, dass die Steuerzahler*innen jetzt oder in Zukunft für die Tagebaufolgen einspringen müssen. Die Unternehmen sollen in die Pflicht
genommen werden, indem sie beispielsweise eine vereinbarte Summe einzahlen, die von der Stiftung verwaltet wird.
Die Linke
Die Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen für die Tagebaue müssen vom Bergbauunternehmen getragen werden. Die dafür notwendigen Mittel müssen zweckgebunden und insolvenzsicher hinterlegt
werden. Die Sicherheitsleistungen sollen mit Barmitteln oder dauerhaft sicheren Vermögensleistungen untersetzt sein. Sie müssen unter anderem für Maßnahmen zur Gestaltung der Bergbaufolgeflächen
mit geringen Verdunstungsverlusten, zu Maßnahmen des Grundwasserwiederanstiegs und des Wasserrückhalts, zur Wahrung der Wasserqualität (Schutz vor Sulfat und Eisen) und zur Gewährleistung eines
Mindestabflusses eingesetzt werden.
FDP
Die Wiederherstellung des Wasserhaushalts in der Lausitz ist eine komplexe und wichtige Aufgabe, die uns alle betrifft. Dabei ist uns besonders wichtig, dass alle Maßnahmen zur Sanierung und
Vorsorge in enger Abstimmung mit den betroffenen Akteuren und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten entwickelt werden. Es gilt, einen Ausgleich zwischen den ökologischen Anforderungen
und den wirtschaftlichen Interessen zu finden, um nachhaltige und tragfähige Lösungen zu schaffen. Der rechtliche Rahmen muss hierbei so gestaltet sein, dass er Klarheit und Verlässlichkeit für
alle Beteiligten bietet.
4. In Zeiten in denen es Aufgabe ist das Wasser in der Landschaft zu halten müssen sich die Aufgaben der Gewässerunterhaltungsverbände (auch Wasser- und Bodenverbände) ändern. Welche Reformen halten Sie dafür für nötig?
SPD
In Zeiten des Klimawandels sind unsere Wasser- und Bodenverbände von großer Bedeutung. Die Verbände spielen eine entscheidende Rolle bei der Verwaltung und dem Schutz von Wasserressourcen und
Böden, die durch den Klimawandel stark belastet werden. Wir wollen und müssen sie weiterhin stärken, denn die Gewässerunterhaltungsverbände tragen maßgelblich zur Erhaltung der Wasserqualität
bei, fördern nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken und helfen, die negativen Auswirkungen extremer Wetterereignisse wie Dürren und Überschwemmungen zu mildern. Für die Anpassung an die
klimatischen Veränderungen ist es unerlässlich, dass ökologische, hydrologische und landwirtschaftliche Aspekte stärker verzahnt werden. Zur Unterstützung unserer Wasser- und Bodenverbände ist es
für uns essenziell, dass Städte- und Kommunen, Landwirtschaft und Bürgerinnen und Bürger zur Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins eingebunden werden.
CDU
Die Wasser und Bodenverbände leisten eine unverzichtbare Gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dennoch zeigen insbesondere die Entwicklungen, welche im Prüfbericht des Landesrechnungshof skizziert
werden, strukturelle Defizite. Wir denken es ist daher, auch mit dem Blick auf einen Paradigmenwechsel zu einem Wassermanagement in Brandenburg, welches Zeiten von Hoch – und Niedrigwasser in
Einklang bringt angezeigt das eine langfristige Folgenabschätzung stattfindet. Da dieser Bereich ingenieurstechnische Fragestellung betrifft, wollen wir hierzu gemeinsam mit unabhängigen Experten
eine Strategie entwickeln auch um die notwendigen Transformationskosten valide zu beziffern.
Bündnis 90/Die Grünen
Um künftig mehr Wasser in der Landschaft zu halten und uns damit an die Auswirkungen der Klimakrise anzupassen, haben wir in dieser Legislaturperiode mit dem Landesniedrigwasserkonzept und dem
Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser wichtige konzeptionelle Grundsteine gelegt. Hierauf wollen wir aufbauen und insbesondere mit der Novelle des Wassergesetzes
wichtige Stellschrauben stellen, um den Wasserrückhalt in der Landschaft und die Reaktionen auf lokale Starkregenereignisse zu verbessern. Wir wollen Staubeiräte mit Beteiligung auch der
Umweltverbände als regionale Entscheidungsplattform flächendeckend einführen und mit einem finanziell gut ausgestattetem 1000-Staue-Programm der Ertüchtigung von Stauanlagen einen Schub geben.
Wir wollen bürokratische Hürden für die Umsetzung von Maßnahmen durch die Gewässerunterhaltungsverbände sowie weitere Praxisakteure abbauen und die Förderung von Maßnahmen praxistauglich und
verlässlich gestalten. Den Vorschlag zur niedrigschwelligen Ermöglichung von Probestauen werden wir aufgreifen, um pragmatische Lösungen zu finden und Planungs- und Genehmigungsverfahren zu
vereinfachen. Ideen wie die witterungsangepasste flexible Bedienung der Stauanlagen wollen wir gemeinsam mit den Landnutzenden und den Gewässerunterhaltungsverbänden weiterverfolgen.
Die Linke
Es muss im Wassergesetz noch deutlicher als bisher klargestellt werden, dass Wasserrückhalt eine Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von Stauanlagen
müssen verbessert werden, die Sanierung von Stauanlagen landesweit vorangetrieben werden. Dafür sind Förderprogramme sowie ausreichend Personal erforderlich.
FDP
Wasser ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zugleich aber auch Standortfaktor für Landwirtschaft und Industrie. Fehlende Niederschläge in den letzten Jahren und damit
einhergehende sinkende Wasserpegel in Seen und Flüssen stellen das Land und Kommunen vor ebenso große Herausforderungen, wie die überdurchschnittlich hohen Niederschläge zu Beginn des Jahres.
Schon jetzt gibt es Regionen im Land Brandenburg, in denen Kitas, Schulen, Wohnungsbau und Gewerbegebiete nicht genehmigt werden, weil die Trinkwasserversorgung selbst mittelfristig nicht
gesichert ist. Mit einer Wasserstrategie wollen wir nachhaltig gegensteuern.
Regenwasser soll dort versickern, wo es fällt. Wir wollen die Kommunen fachlich und finanziell dabei unterstützen, ein möglichst flächendeckendes Regenwassermanagement einzurichten. Dabei soll
das Projekt Schwammstadt als Orientierung dienen. Wir setzen uns dafür ein, dass wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für neue oder die Ertüchtigung bestehender Brunnen zur
Trinkwasserversorgung schneller abgeschlossen werden. Hierfür werden wir die personelle und materielle Ausstattung der Wasserbehörden stärken und das Verfahren standardisiert und verbindlich
regeln.
Das Brandenburger Wassergesetz werden wir evaluieren. Ziel ist es, dass die Verantwortung zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser im Land Brandenburg ernst- und wahrgenommen
wird. Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, dass der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen wird.
Wasser ist kostbar. Gezielte Informationskampagnen über einen ressourcenschonenden Umgang mit Trinkwasser werden wir unterstützen. Eine Bevormundung oder gar die Reglementierung der
Trinkwasserversorgung lehnen wir ab.
Schon jetzt gibt es Konflikte bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung zwischen Berlin und Brandenburg. Wir werden eine Strategie für die Lösung dieser Nutzungskonflikte länderübergreifend
erarbeiten. Dabei wollen wir auch die Möglichkeit von Fernleitungen und Netzverbünden sowie zur Nutzung speziell gereinigter Abwässer berücksichtigen.
Wir werden die Zweckverbände und Stadtwerke bei der Suche nach und der Erschließung neuer Trinkwasserressourcen aktiv unterstützen und gegebenenfalls auch Verhandlungen mit den angrenzenden
Bundesländern aufnehmen, sofern es erforderlich ist. Den Ausgleich der Interessen zwischen öffentlichen Versorgern sehen wir als Landesaufgabe und werden diesen entsprechend moderieren und
rechtsverbindlich regeln.
5. Werden Sie die Leitlinien zur ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung überarbeiten? Wie wollen Sie die Leitlinien verändern, um sie an die geänderten Rahmenbedingungen der letzten 25 Jahre (Natura 2000; Wasserrahmenrichtlinie, Düngeverordnung, Bundesbodenschutzgesetz und geändertes Pflanzenschutzrecht) anzupassen?
SPD
Wir wollen sicherstellen, dass die Leitlinien weiterhin den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Umweltschutz entsprechen. Vor diesem Hintergrund werden wir prüfen, ob die Leitlinien zur
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung überarbeitet werden müssen.
CDU
Die CDU Brandenburg ist davon überzeugt das die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft keine weitere Konkretisierung benötigt.
Bündnis 90/Die Grünen
Mit der Novelle des Abfall- und Bodenschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode wurden wichtige neue Weichen zum Schutz unserer Böden gestellt. Ackernutzung von Moorböden ist aus unserer Sicht
mit der guten fachlichen Praxis nicht mehr vereinbar ist. Mit dem Moorschutzprogramm hat die Landesregierung deshalb ein Programm vorgelegt, dass Grünlandnutzung auf Niedermoorstandorten statt
Ackerbau etablieren helfen soll, um die Moordegradierung mit massiver CO2-Freisetzung aufzuhalten. Dabei setzt das Land zuerst auf freiwillige Vereinbarungen mit Eigentümer*innen und Nutzer*innen
der Flächen. Vor dem Hintergrund der Klimakrise und der Erfordernisse zur Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft muss auch die gute fachliche Praxis auf den Prüfstand. Dafür werden
wir uns einsetzen. Ungeachtet dessen wollen wir Landesgesetze entsprechend novellieren, z-B. das Wassergesetz, und neue Gesetze erlassen, z.B. ein Insektenschutzgesetz. Um Gewässer vor Einträgen
aus der Landwirtschaft besser zu schützen, wollen wir eine Gewässerrandstreifenverordnung auf den Weg bringen und umsetzen.
Die Linke
Die landwirtschaftliche Bodennutzung muss so erfolgen, dass die natürlichen Ressourcen geschont werden und dennoch die Bewirtschaftung ökonomisch tragfähig ist. Die Leitlinien können dafür ein
Instrument sein, haben aber eher unverbindlichen Charakter. Wir halten – ähnlich wie es im „Insektendialog“ angedacht war – eine Kombination aus rechtlichen Vorgaben bei Ausgleich von
Mindererträgen und Mehraufwand für die Landwirtschaft und freiwilligen Fördermaßnahmen, die klare ökonomische Anreize bieten, für zielführend.
FDP
Wir denken die Umwelt- und Landwirtschaftspolitik zusammen. Für uns sind neben der Landnutzung auch der Ressourceneinsatz, die Rohstoffgewinnung sowie die Wertschöpfungsketten Teil unserer
Betrachtung von Flächen. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Reform der Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung und des Insektenschutzprogramms ein, denn in ihrer bisherigen Form unterstützen
sie die Landwirtschaft nicht, sie machen sie zunehmend unmöglich. Wir stellen uns der im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegten Flächenstilllegung entschieden entgegen. Weitere
Eingriffe in die Eigentumsrechte von Landwirtinnen und Landwirten werden wir auf allen politischen Ebenen zurückweisen. Anstatt Flächen vereinzelt zu betrachten, wollen wir eine vernetzte
Biodiversität über die Grenzen eines Ackers hinaus – und zwar ohne Zwang. Ziel sollte es sein, die Produktivität in der Landwirtschaft langfristig deutlich zu erhöhen. Unsere guten Anbauflächen
stillzulegen ist nicht nur wirtschaftlich, sondern mit Blick auf die weltweite Ernährungslage auch moralisch nicht vertretbar. Um die Artenvielfalt zu erhalten, wollen wir eine kontinuierliche
Anlage von Hecken an Straßenrändern durchsetzen, Straßenbankette an Landstraßen müssen erhalten bleiben und dürfen nicht abgemäht werden.
6. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie den beschleunigten Waldumbau im Privatwald fördern und wie den natürlichen Waldumbau unterstützen?
SPD
Unser Ziel sind stabile und gesunde Waldbestände, die wir durch den Waldumbau hin zu mehr Mischwald erreichen wollen. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg ist ein Garant für eine nachhaltige
Bewirtschaftung des Landeswaldes und wird seine Vorbildwirkung für alle Waldbesitzerinnen und -besitzer weiter ausbauen. Die Struktur des Landesforstbetriebes wird beibehalten. Private
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden weiterhin unterstützt. Der Nationalpark Unteres Odertal soll gestärkt werden, indem die Nationalparkverwaltung, so wie in anderen deutschen
Nationalparks, Verwaltungsvollzugsbehörde als untere Landesbehörde für die Bereiche Forst, Jagd, Fischerei, Wasser und Naturschutz wird. Neben dem Ausstieg aus den fossilen Energiequellen und dem
Ausbau der Erneuerbaren Energien sind der Erhalt und die Stärkung von Mooren und der Umbau von Wäldern wirkungsvolle Maßnahmen für den Klimaschutz, die wir durch entsprechende Anreize fördern
wollen.
CDU
Der Waldumbau gelingt nur mit der Akzeptanz und der Bereitschaft der rund 100.000 Waldbesitzer im Land Brandenburg eine Veränderung anzugehen. Dazu müssen wir die Ansprache der Beteiligten
intensivieren und für die Verantwortung sensibilisieren. Eine Maßnahme könnten beispielsweise Regelungen zur Vorfinanzierung von Maßnahmen darstellen und der bessere Zugang zu
Beratungsdienstleistungen.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen Brandenburgs Wälder erhalten und sie widerstandsfähig gegen die Klimakrise machen. Darum müssen wir monostrukturierte Kiefernbestände zu reich strukturierten Laubmischwäldern
entwickeln, sowohl im Landeswald als auch im Privatwald. Dabei setzen wir vor allem auf das Anpassungspotenzial heimischer Laubbaumarten, auf Naturverjüngung und Aussaat. Denn selbst ausgesamte
Gehölze entwickeln eine höhere Widerstandskraft gegenüber den Umweltbedingungen. Dafür muss das Jagdregime so angepasst werden, dass der Verbiss gering gehalten wird. Wir wollen aber auch auf
Pflanzungen nicht verzichten, um den Waldumbau mit einer möglichst großen Vielfalt an Arten voranzubringen. Dafür wollen wir den Aktionsplan Waldumbau mit einem Maßnahmenprogramm und einer
Kommunikationsoffensive fortführen. Fördermittel des Bundes und der EU wollen wir zielgerichtet nutzen und den Zugang zu Fördermitteln vor allem für Waldbesitzende verbessern, indem wir etwa
Kleinwaldbesitzende von der Vorfinanzierung entlasten.
Die Linke
Hier ist vor allem eine engmaschige Beratung von Waldbesitzenden durch den Landesforstbetrieb notwendig. Wo keine funktionsfähigen Forstbetriebsgemeinschaften existieren, soll der
Landesforstbetrieb (entgeltliche) niedrigschwellige Dienstleistungsangebote unabhängig von der Besitzgröße unterbreiten. Die Waldumbauförderung soll entbürokratisiert werden, z.B. indem die
Notwendigkeit der Vorfinanzierung abgeschafft wird. Kleinen Waldbesitzenden könnte ein „Rundum- Sorglos-Paket“ angeboten werden, um auf ihren Flächen Waldumbau voranzubringen.
FDP
Wir setzen uns dafür ein, die durch Schädlinge, Brände und Klimawandelfolgen beeinträchtigten Wälder Brandenburgs zu erneuern und umzugestalten. Unser Ziel ist es, einen klimaangepassten und
umweltfreundlichen Waldumbau zu fördern, ohne den wirtschaftlichen Nutzen zu vernachlässigen.
Wir engagieren uns dafür, die Balance zwischen optimaler Baumartenmischung und gewinnorientierter Bewirtschaftung zu finden, um so auch der Industrie die Möglichkeit zu geben, zum nachhaltigen
Erhalt der Wälder beizutragen. Dies umfasst Maßnahmen wie die Neugestaltung von Waldrändern mit Büschen und Sträuchern sowie die natürliche Verjüngung während Bewirtschaftungspausen. Wir lehnen
zunehmende Bewirtschaftungseinschränkungen und Stilllegungen von Wäldern sowie den Bau von Windkraftanlagen in intakten Waldgebieten ab.
Wir setzen uns dafür ein, bestehende Förderprogramme durch Entbürokratisierung zugänglicher zu machen, statt neue zu schaffen. Unser Ziel ist es, die Landesforstverwaltung zu transparenterer
Kommunikation und Zusammenarbeit mit lokalen Gruppen und Verbänden zu bewegen, um ein gemeinschaftliches Konzept für Waldentwicklung zu fördern.
Zudem streben wir die Stärkung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und Kleinprivatwäldern an. Wir setzen uns dafür ein, deutlich mehr finanzielle Mittel bereitzustellen, um Kampfmittel in
Brandenburgs Wäldern zu finden und zu beseitigen, wodurch Brandursachen reduziert werden. Außerdem streben wir die Verstärkung des spezialisierten Personals im Bereich der Waldbrandbekämpfung
an.
Wir engagieren uns für die flächendeckende Einführung heimischer Baum- und Buscharten, um widerstandsfähige Mischkulturen und damit klimaresistentere Wälder zu schaffen. Dies umfasst das
Aufbrechen von dichten Kieferkulturen und die Einbeziehung von Mischarten. Zudem prüfen wir den Einsatz hitze- und trockenresistenter Laubbäume aus südlichen Regionen Europas.
7. Welche Änderungen sind aus Ihrer Sicht für einen beschleunigten natürlichen Waldumbau am Jagdrecht nötig?
SPD
Unsere Jägerinnen und Jäger leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Umwelt. Vor dem Hintergrund des Klimawandels tragen alle Jägerinnen und Jäger eine besondere
Verantwortung für den Erhalt und den Umbau des Waldes. Wir werden uns dafür einsetzen, die Wildtierbestände in den kommenden Jahren dort spürbar abzusenken, wo es dem Schutz gefährdeter Arten,
einer positiven Waldentwicklung und einer Verringerung von Wildschäden in der Landschaft zugutekommt.
CDU
Aus unserer Sicht bietet das Jagdrecht bereits heute die notwendigen Instrumente für eine effektive natürliche Waldverjüngung. Wichtig ist das zwischen den beteiligten Protagonisten ein Austausch
auf Augenhöhe stattfindet.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen das Landesjagdgesetz als Vollgesetz novellieren mit dem Ziel den natürlichen Waldumbau voranzubringen. Mit der Novelle wollen wir Bürokratie abbauen, Wildschäden minimieren,
Naturverjüngung ohne Zäunung ermöglichen und die Rechte der Waldbesitzenden stärken. Die Waldbesitzenden ohne Eigenjagd sollen dabei durch einen „Waldbesitzendenbegehungsschein“ die Möglichkeit
erhalten, das Jagdausübungsrecht auf ihren Waldflächen auszuüben oder an geeignete Personen zu übertragen. Damit wollen wir die Eigenverantwortlichkeit stärken, die Jagd regional stärker
verankern und die natürliche Waldverjüngung zum Aufbau reich strukturierter Laubmischwälder durch einen verminderten Wildverbiss unterstützen.
Die Linke
Eine Stärkung der Möglichkeiten von Waldbesitzenden bei der Bejagung ist sinnvoll, etwa durch Herabsetzung der Größen für Eigenjagdbezirke. Das System der Jagdgenossenschaften wollen wir dabei
nicht in Frage stellen. Eine erfolgreiche Jagdausübung zugunsten des Waldumbaus kann nur mit den Jäger*innen, nicht ohne sie stattfinden. Da die Verbisssituation regional unterschiedlich ist,
müssen möglicherweise regional angepasste Lösungen ins Auge gefasst werden. Nach dem Scheitern des Jagdgesetzes in der zu Ende gehenden Wahlperiode möchten wir einen Dialogprozess mit den
Beteiligten in Gang setzen, um akzeptierte Lösungen herauszuarbeiten.
FDP
Wir werden das Jagdrecht modernisieren und einen Kompromiss zwischen der Land- und Forstwirtschaft und den Jägerinnen und Jägern finden. Für uns sind der Wirtschaftskreislauf und das
Nachhaltigkeitsmanagement kein Widerspruch, sondern eine gemeinsame Aufgabe aller Akteure.
Wir werden das Jagdrecht um Tierarten wie den Wolf und Biber erweitern, um die heimische Population dieser Arten in einem erträglichen Rahmen zu halten. Eine Verkleinerung der Liste der jagdbaren
Tiere lehnen wir ab.
Wir werden die Förderung für Präventionsmaßnahmen vor Rissen und Schäden stärken und individualisieren. Um Weidetierhalter und Waldbesitzer rechtliche Sicherheit zu geben, werden wir ein
Wildtierentschädigungsgesetz auf den Weg bringen, welches Entschädigungen regelt. Unser Fokus liegt jedoch auf der besseren Prävention.
Eine Jagdsteuer lehnen wir ab.
8. Schutzgebiete unterliegen einem zunehmenden Nutzungsdruck - wie kann die Ausweisung der Schutzgebiete in Brandenburg insbesondere in Hinblick auf Schutzgebietsverordnungen mit gebietsbezogenen Ver- und Geboten verbessert werden?
SPD
Unsere natürliche Umwelt ist die wichtigste Entwicklungsgrundlage für unser Land. Wir setzen uns dafür ein, dass insbesondere die Ausweisung der Schutzgebiete auf fundierten wissenschaftlichen
Daten basieren, um ökologisch wertvolle Flächen präzise zu identifizieren. Für uns ist dabei wichtig, dass ökologischer Schutz mit den sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Menschen in
der jeweiligen Region in Einklang gebracht werden. Wir setzen uns bei der Ausweisung der Schutzgebiete für die notwendige Akzeptanz durch eine umfassende Bürgerbeteiligung ein.
CDU
Grundsätzlich lehnen wir eine Verbotskultur ab und möchten den Bürgern das Vertrauen schenken was ihnen gebührt. Wir setzen daher auf eine verstärkte Natur- und Umweltbildung, denn nur wer den
Wert und das Schutzziel erkennt, kann Schützenswertes auch schützen.
Bündnis 90/Die Grünen
Der konsequente Schutz von Schutzgebieten in Brandenburg ist für uns ein Kernanliegen. So haben wir in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Umweltverbänden für ein Insektenschutzgesetz
gekämpft, welches die Anwendung von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln in allen Schutzgebieten verhindern sollte. Mit diesem Vorhaben sind wir aufgrund des Widerstands unserer
Koalitionspartner gescheitert. Wir werden das Vorhaben in der neuen Legislaturperiode weiterverfolgen. Für die Ausweisung von Schutzgebieten mit gebietsbezogenen Verordnungen ist ein
entsprechender Personalaufwuchs in den Verwaltungen erforderlich. Dafür werden wir uns einsetzen. Ein großer Erfolg für den Naturschutz ist aus unserer Sicht das Nature Restauration Law auf
EU-Ebene. Für die Umsetzung auf Landesebene wollen wir die notwendigen Kapazitäten schaffen.
Die Linke
Grundsätzlich wäre es wünschenswert, für Natura 2000-Gebiete, für die es nur Erhaltungszielverordnungen gibt, Schutzgebietsverordnungen mit Ver- und Geboten zu erarbeiten. Wegen der Vielzahl der
Gebiete wäre dies allerdings sehr aufwändig. Zielführender ist es aus unserer Sicht, die Kapazitäten auf die Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen aus den Managementplänen und die Gebietsbetreuung
zu konzentrieren, etwa durch Ausweitung der Natura 2000 Teams.
FDP
Schutzgebiete sind von großer Bedeutung für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität. Wir wissen um den wachsenden Nutzungsdruck auf diese Gebiete und setzen uns
dafür ein, dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen fortlaufend überprüft und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Dabei ist uns wichtig, alle relevanten Akteure einzubeziehen und
gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den Schutz der Gebiete als auch die Interessen der Nutzer berücksichtigen. Ein ausgewogener und transparenter Dialog ist dabei für uns der Schlüssel
zum Erfolg.
9. Die Nationalen Naturlandschaften müssen zukunftssicher gemacht werden, sodass sie ihr Potenzial bei der Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, Bildung für nachhaltige Entwicklung, naturverträglichen Tourismus und nachhaltige Regionalentwicklung auch ausschöpfen können. Wie wollen Sie die Nationalen Naturlandschaften unterstützen?
SPD
Wir konnten in dieser Legislatur die Großschutzgebiete (elf Naturparke, drei Biosphärenreservate und den Nationalpark Unteres Odertal) sowohl personell als auch finanziell stärken. Mit den neu
geschaffenen Stellenanteilen für die Regionalentwicklung in den Naturparkverwaltungen konnten die strategischen Ziele des Wartburger Programms des Verbands Deutscher Naturparke e.V. erreicht
werden. In Zukunft wollen wir den Nationalpark Unteres Odertal stärken, indem die Nationalparkverwaltung - so wie in anderen deutschen Nationalparks - Verwaltungsvollzugsbehörde als untere
Landesbehörde für die Bereiche Forst, Jagd, Fischerei, Wasser und Naturschutz wird.
CDU
Die Nationalen Naturlandschaften als Dachverband der Großschutzgebiete leistet eine wichtige Arbeit, die durch das Land bereits heute in Form von Mitgliedsbeiträgen und der Bereitstellung von
Ressourcen erreicht wird.
Bündnis 90/Die Grünen
Wir wollen, dass die wichtige Arbeit der Nationalen Naturlandschaften sichtbarer wird und mehr Menschen erreicht. Dafür streben wir besonders in den Bereichen Kommunikation und Bildung an, mehr
Personal einzustellen, um bundesweite Förderprogramme vor Ort umzusetzen und die Zusammenarbeit der Nationalen Naturlandschaften mit Landnutzenden, Interessenverbänden, Kindergärten und Schulen
auszubauen. Die Naturwacht wollen wir weiterhin entsprechend ihren wachsenden Aufgaben absichern. Um Zielkonflikte mit der Energiewende aufzulösen, wollen wir natur- und umweltverträgliche
Konzepte der Energiewende in den Fokus rücken und unterstützen. Ein Praxis-Leitfaden für Freiflächen-Photovoltaikanlagen als Trittsteine für die Biodiversität soll entwickelt werden.
Die Linke
In den vergangenen Jahren – beginnend unter Rot-Rot – konnten die Nationalen Naturlandschaften personell aufgestockt werden. Dieser Stellenzuwachs muss mindestens beibehalten werden und es muss
gesichert werden, dass das Personal tatsächlich in den Gebieten ankommt. Die Naturwacht muss auskömmlich finanziell abgesichert werden. Die Finanzierung der Besucherzentren muss auf eine
dauerhaft sichere Grundlage gestellt werden. Der Nationalparkverwaltung Unteres Odertal wollen wir Vollzugsaufgaben übertragen, wie das in den meisten anderen Nationalparken in Deutschland üblich
ist.
FDP
Die Nationalen Naturlandschaften sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer natürlichen und kulturellen Identität. Wir wissen um ihre Bedeutung und möchten sie zukunftssicher gestalten. Um dies
zu erreichen, setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Wir wollen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass diese Landschaften ihr volles Potenzial entfalten können, sei es
im Bereich der Biodiversität, der Bildung oder des nachhaltigen Tourismus. Unsere Unterstützung gilt dabei vor allem Maßnahmen, die auf langfristige Erfolge abzielen und die Wertschätzung dieser
Gebiete in der Gesellschaft weiter steigern.
10. Alleen haben einen besonderen kulturhistorischen und ökologischen Wert. Brandenburg gilt als Land der Alleen, dennoch gab es in der Vergangenheit erhebliche Defizite hinsichtlich der Umsetzung des Alleenschutzes. Wie könnte Ihrer Meinung nach zukünftig ein effektiverer Alleenschutz als bisher realisiert werden?
SPD
Die Brandenburg SPD sieht in Alleen einen für Brandenburg landschaftsprägenden Charakter. Gerade weil Alleen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, setzen wir uns für den Erhalt und
eine stärkere Nach- und Neupflanzung von Alleen ein. Einen effektiven Alleenschutz werden wir durch den Ausbau des Landeskompetenzzentrum Straßenbäume und Alleen in Großbeeren und durch eine enge
Zusammenarbeit mit Berlin erreichen.
CDU
Mit der Alleenkonzeption 2030 haben wir eine wichtige Grundlage für die weitere Sicherung des Alleenreichtums in Brandenburg geschaffen. Sie verfolgt das Ziel, den Alleenreichtum in Brandenburg
zu erhalten und zu entwickeln, um auch zukünftigen Generationen vitale und funktionale Alleen zu übergeben. Um effektive Wege zum Erhalt zu finden und den Alleenbestand zu erhalten, wird zurzeit
das Kompetenzzentrum für Straßenbäume und Alleen aufgebaut.
Bündnis 90/Die Grünen
Unsere Alleen sind landschaftsprägend, wichtig für Klimaschutz und -anpassung und ein Stück Heimat. Dem fortschreitenden Verlust an Alleen wollen wir entschieden entgegentreten und eine
Trendwende einleiten. Bei der Fällung von Straßenbäumen wollen wir zeitnah eine 1:1 Kompensation durchsetzen. Bei der Erhaltung, Nachpflanzung und Neuanlage von Alleen sollen nicht nur die
Bundes- und Landesstraßen, sondern auch kommunale Straßen und Kreisstraßen eingebunden werden. Dazu soll im Landesbetrieb Straßenwesen eine Umsetzungseinheit mit einem eigenen Budget geschaffen
werden, die gemeinsam mit Kreisen und Kommunen Alleenprojekte entwickelt und umsetzt. Das Alleenkompetenzzentrum wollen wir verstetigen und dessen Finanzierung langfristig sichern, um die
Forschung und den Wissenstransfer zur Alleenentwicklung im Klimawandel zu gewährleisten.
Die Linke
Die neue Alleenkonzeption beinhaltet einige gute Ansätze, wird aber nicht ausreichen, um eine Kehrtwende beim Alleenschutz zu bewirken. Ziel muss es sein, wieder mehr Alleen zu pflanzen. Wir
orientieren uns dabei an positiven Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern bspw. zur Regelung von Pflanzabständen, Lückenbepflanzung, regionale Pflanzkonzepte, Straßenbaumkataster,
Straßenkategorien übergreifende Planung und Alleenfonds. Die Alleenkonzeption ist entsprechend zu ergänzen. Der Vollzug des gesetzlichen Alleenschutzes inklusive der Nachpflanzpflicht muss
abgesichert werden. Das Alleenkompetenzzentrum soll fortgeführt, seine Aufgaben dabei klar definiert und seine Unabhängigkeit gesichert werden.
FDP
Wir setzen uns dafür ein, dass die Pflege und der Erhalt der Alleen auch in Zukunft Priorität hat.