1. Viele der Maßnahmen im Klimaplan wie die Energiewende oder die Anhebung des Wasserstandes in Mooren sind flächenwirksam. Wie will ihre Partei Transparenz über Flächenkonkurrenzen herstellen und die entstehenden Nutzungskonflikte ausgleichen?
Bündnis 90/Die Grünen
Im Klimaplan Brandenburg werden Zielkonflikte, wie etwa beim Moorschutz zum Teil offen benannt. Dies sehen wir als ersten wichtigen Schritt. Zur Lösung von Flächennutzungskonflikten wollen wir
Doppelnutzungskonzepte verstärkt fördern und in die Praxis bringen. Beim Moorschutz ist das die Paludikultur, die eine landwirtschaftliche Nutzung der wiedervernässten Fläche ermöglicht. Der
Anbau und die Erprobung von Paludikulturen und deren Verwertung sowie Investitionen in diesem Rahmen, wie die Anschaffung von angepasster Technik, werden bereits gefördert. Diese Förderung wollen
wir aufrechterhalten und bei Bedarf ausbauen. Beim Ausbau von Solarenergie wollen wir Agri-PV-Anlagen, Moor-PV und Biodiversität-PV-Anlagen besonders fördern. In der Arbeitshilfe
PV-Freiflächenanlagen für Kommunen sind solche Konzepte als Vorzugsvariante explizit genannt. Auch die Verringerung der Versiegelung sehen wir als wichtigen Baustein zum Umgang mit
Flächenkonkurrenzen. Unser Ziel ist es, dass bis 2030 keine neuen Flächen mehr verbraucht werden. Vorhandene ungenutzte Flächen soll verstärkt genutzt werden. Innenentwicklung geht vor
Außenentwicklung. Dafür soll der Landesentwicklungsplan gemeinsam mit den Städten und Gemeinden angepasst werden.
CDU
Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass es für ein gutes Miteinander stets den Austausch braucht. Wir erleben in gesellschaftlichen Debatten immer häufiger eine Polarisierung verschiedener
Akteure und zu wenig Kompromissbereitschaft. Für die CDU Brandenburg ist klar, dass stets der Zusammenhalt unserer Gesellschaft die zentrale Aufgabe der Politik ist. Flächenkonkurrenzen lassen
sich daher unserer Meinung nach am besten durch ein aufrichtiges Miteinander auf Augenhöhe lösen und durch einen monetären Ausgleich für tatsächliche Belastungen. Aus diesem Grund sehen wir im
freiwilligen Beitrag der Flächeneigentümer bei der Umsetzung der Maßnahmen und in der Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung wesentliche Bausteine zur Lösung dieser Konflikte.
Die Linke
DIE LINKE setzt sich für einen sorgsamen Umgang mit Flächenkonkurrenzen ein. Soweit möglich sollte eine Mehrfachnutzung vorgesehen werden – etwa eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung von
vernässten Moorflächen. Bei konkurrierenden Nutzungen muss eine Bedarfsanalyse erfolgen. So hat sich die Linksfraktion im Landtag beispielsweise dafür eingesetzt, in der Bioökonomiestrategie den
Flächenbedarf für die Lebensmittelproduktion zu ermitteln, um Aussagen zu möglichen Nutzungen landwirtschaftlicher Flächen für Energiegewinnung und stoffliche Nutzung treffen zu können. Bei der
Photovoltaik muss zunächst klar sein, wie viel Freiflächen-Photovoltaik zur Erreichung der Ausbauziele (bei prioritärer Nutzung versiegelter Flächen) nötig ist, bevor immer mehr Äcker und Wiesen
mit Photovoltaik-Anlagen bebaut werden.
FDP
Wir erkennen die Bedeutung von Transparenz und fairem Ausgleich bei Flächenkonkurrenzen an und streben eine ausgewogene Lösung durch Dialog und Einsatz moderner Planungstools an.
SPD
Im Kontext veränderter klima-, naturschutz- und agrarpolitischer Rahmenbedingungen sollte eine Neubewertung der gesellschaftlichen Bedeutung der Ressource Boden und Fläche eine besondere Rolle
einnehmen. Dem natürlichen Boden wird hierbei eine Schlüsselbedeutung unter den natürlichen Ressourcen zukommen müssen. Neben den Agrarflächen sind hier ebenso die Waldflächen in Betracht zu
nehmen. Es gibt ein öffentlich zugängliches Flächeninformationssystem, um Transparenz über Flächenkonkurrenzen herzustellen. Dort können aktuelle Daten zu Landnutzung und zur Flächenverfügbarkeit
bereitstellt werden. Wir können regelmäßige Dialogforen mit Beteiligung von Bürgern, Landwirtinnen, Naturschutzverbänden und Kommunen organisiert, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und
gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Des Weiteren ist es uns wichtig, dass eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung bei der Vergabe und Nutzung von Flächen gewährleistet
wird.
2. Wie steht Ihre Partei zu einer Solarpflicht auf Dächern von Bestandsimmobilien im Gewerbe und im öffentlichen Bereich?
Bündnis 90/Die Grünen
Mit der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung konnten wir bereits in dieser Legislatur eine Solarpflicht für den Neubau von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sowie Parkplätzen mit mehr
als 35 Stellplätzen einführen. Die Pflicht besteht ebenfalls bei Dachsanierungen für diese Gebäude und umfasst damit auch deren Bestand. Mit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes wurde die
Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern zusätzlich erleichtert. Damit wurden wichtige Stellschrauben gestellt, um das PV-Potenzial auf versiegelten Flächen zu nutzen. Für eine Ausweitung der
Solarpflicht auf weitere Immobilien, wie etwa den Neubau von privaten Immobilien haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht.
CDU
In Brandenburg besteht bereits heute eine grundsätzliche Planungspflicht für Solaranlagen bei Neubauten von Gewerbegebäuden. Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen auch
wirtschaftlich sinnvoll sind. Deshalb verfolgen wir einerseits konsequent den Weg des Abbaus von Hemmnissen, andererseits wollen wir durch Anreize dafür sorgen, dass möglichst viele
Flächenpotenziale genutzt werden. Gerade bei der Frage der Solarpflicht für den Gebäudebestand spielt die Überlegung der Freiwilligkeit im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen von Privatgebäuden
eine entscheidende Rolle, denn nur dort, wo es auch wirtschaftlich möglich und tragbar ist, ist es auch sinnvoll. Es ist kein Mehrwert, wenn durch verpflichtende Vorgaben die Mieten oder die
Kosten für selbstgenutzten Wohneigentum ins Unbezahlbare abdriften. Wir als CDU Brandenburg vertrauen auf die Freiwilligkeit der Bürgerinnen und Bürger bei der Installation von Solaranlagen in
Bestandsimmobilien, auch im eigenen Interesse, denn es ist auch ein Instrument, auf die Preissteigerungen im Energiebereich zu reagieren.
Die Linke
Erst die persönliche Mobilität ermöglicht eine freie Entscheidung bei der Wohnortwahl. Wir möchten den ÖPNV im ländlichen Raum unterstützen und beschleunigen. Wir setzen uns darüber hinaus dafür
Wir möchten vorhandene Dächer weitestmöglich für Photovoltaikanlagen nutzen. Die Linksfraktion hat dazu im Landtag bereits Anträge zur Brandenburgischen Bauordnung eingebracht. Bei
Bestandsgebäuden muss jedoch eine finanzielle Überforderung der Eigentümer vermieden werden. Dazu bedarf es entsprechender Unterstützungsstrukturen.
FDP
Eine Solarpflicht auf Dächern von Bestandsimmobilien im Gewerbe und im öffentlichen Bereich lehnen wir ab. Dafür wollen wir den Bau von Solaranlagen attraktiver machen, Genehmigungsverfahren
beschleunigen und neue Möglichkeiten der Flächennutzung schaffen. So wollen wir entsprechende Anlagen nicht nur auf, sondern auch an Gebäuden als Bestandteil der Fassaden ermöglichen. Wir wollen
mehr Tempo beim Mieterstrom machen. Die Anforderungen für die Nutzung sind zu hoch. Sie bremsen einen nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen. Darüber hinaus wollen wir auch unsere
Autobahnfläche für nachhaltige Energieerzeugung gewinnen, indem wir sie dort, wo es wirtschaftlich und sachlich möglich ist, mit Solarmodulen überdachen.
SPD
Mit der letzten Novelle der Brandenburgischen Bauordnung vom 28. September 2023 haben wir mit § 32a eine Regelung zu Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern für neu zu errichtende
überwiegend öffentlich und gewerblich genutzten Gebäuden getroffen. Für Bestandsgebäude, die überwiegend öffentlich und überwiegend gewerblich genutzt werden, besteht derzeit keine Solarpflicht.
Die Umsetzung von Solaranlagen auf geeigneten Dächern und Fassaden der Bestandsgebäude der Landesministerien wird geprüft. Die Umsetzungskonzepte sollen bis 2025 vorliegen und die Realisierung
soll bis 2027 erfolgen. Für Bestandsgebäude, die überwiegend gewerblich genutzt sind, werden wir eine Regelung in der neuen Legislaturperiode treffen.
3. Welche Planungsinstrumente gedenkt Ihre Partei zur besseren Steuerung von Flächensolaranlagen einzusetzen? Welche Rolle hat dabei die Mehrfachnutzung von Flächen?
Bündnis 90/Die Grünen
Die Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) liegt in den Händen der kommunalen Bauleitplanung. Als Träger der Bauleitplanung kommt den Kommunen bei der Errichtung von PV-FFA, daher eine
wichtige aktive und vor allem lenkende Rolle zu. Sie haben damit wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Flächenausweisung und der Gestaltung der PV-Anlagen, um etwa negative
Umweltauswirkungen und Nutzungskonflikte aufzulösen. Aus Bündnisgrüner Sicht wollen wir die Planungshoheit bei den Kommunen belassen, da das Akzeptanz vor Ort schafft. Wir sehen das Land jedoch
in der Pflicht, Kommunen bei ihrer Planung zu beraten und zu unterstützen. Mit der Gemeinsamen Arbeitshilfe Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) für Kommunen wurde in dieser Legislatur
bereits eine wichtige Grundlage dafür gelegt. In der Arbeitshilfe werden Positivkriterien aber auch Ausschlusskriterien für die kommunale Flächenplanung vorgegeben. Zudem werden Hinweise zur
anlagenbezogenen Gestaltung gegeben, die auf eine möglichst ökologische, extensive und landschaftsbildschonende Gestaltung abzielen. Konkret wird den Kommunen empfohlen Mehrfachnutzungskonzepte
wie Agri-PV, Moor-PV und Biodiversitäts-PV zu verfolgen, um mit Grund und Boden sparsam umzugehen und mögliche Flächenkonkurrenzen zu verhindern. Insbesondere bei Agri-PV gibt es konkrete Anreize
auch für die Landnutzenden, denn die Fläche erzielt doppelt Erlöse. Zusätzlich wollen wir die Brandenburger Energieagentur zu einer Energie- und Klimaagentur ausbauen, die Kommunen beim Ausbau
von Erneuerbaren unterstützen und für die Planung und Ausgestaltung von PV-FFA Ansprechpartner sein soll.
CDU
Die CDU Brandenburg setzt sich für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg ein. Bei einem weiteren Ausbau muss jedoch die Frage geklärt werden, wie dieser strukturiert und
praktikabel umgesetzt werden kann. Konkret bedeutet dies, dass die Einspeisung ins Netz sichergestellt werden muss. Agri-PV kann dabei einen Beitrag zur Überwindung von Flächenkonkurrenzen,
insbesondere bei der Landnutzung – bei gleichzeitiger Erhöhung der Biodiversität auf diesen Flächen – leisten.
Die Linke
Wir schlagen vor, dass auf Ebene der Regionalplanung auch Vorranggebiete für Photovoltaiknutzung ausgewiesen werden – damit die verträglichsten und geeignetsten Standorte in einer Region gefunden
werden. Unsere Landtagsfraktion hat dazu bereits konkrete Vorschläge gemacht. Photovoltaikanlagen in Schutzgebieten lehnen wir ab. Agri-Photovoltaik-Anlagen, die eine Mehrfachnutzung ermöglichen,
sind eine echte Chance, sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Energieerzeugung, und sollen an geeigneten Standorten besonders gefördert werden.
FDP
Aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Energien steigt die Rivalität mit der Landwirtschaft um freie Flächen. Wir wollen ein faires Miteinander und einen Interessenausgleich schaffen, Landwirte dürfen
nicht einseitig das Nachsehen haben. Gerade die Doppelnutzung von Photovoltaik und landwirtschaftlichen Betrieben kann das Miteinander der Flächennutzung vereinen. Wir setzen auf fortschrittliche
Planungsinstrumente, um die Installation von Flächensolaranlagen effektiv zu steuern und gleichzeitig eine Mehrfachnutzung der Flächen zu ermöglichen.
SPD
Die Ministerien für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) haben gemeinsam eine Arbeitshilfe
Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA): Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen im Land Brandenburg herausgegeben, da bei der Nutzung von Freiflächen für die Solarenergie
zuvorderst die Städte und Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit gefragt sind, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der gute Ausbaustand der erneuerbaren
Energien ist in Brandenburg ein entscheidender Standortvorteil. Dieser Standortvorteil muss auch bei den Brandenburgerinnen und Brandenburgern ankommen. Wir wollen die Menschen bei ihren
Stromkosten entlasten. Dazu gehört ein bundesweit gerechter Ausgleich bei den Netzentgelten. Aber auch Bürgerstrommodelle, attraktive finanzielle Beteiligungsmodelle und verschiedene
Teilhabemaßnahmen für Kommunen können entscheidend unterstützen. Wichtig für uns ist, dass auch die Kommunen finanziell gewinnen, wenn sie den Ausbau unterstützen. Brandenburg ist das erste
Bundesland, in dem Anlagenbetreiber von Windrädern eine Abgabe in Höhe von 10.000 Euro zugunsten der örtlichen Kommunen zahlen müssen. Diese Abgabe haben wir vor Kurzem auch auf Solaranlagen
erweitert. Hier ist die Abgabe abhängig von der installierten Leistung der Anlage. Das wollen wir auch für Windenergie so umsetzen. Wir werden Bürgergenossenschaften und andere Modelle
unterstützen, mit denen lokal erzeugter „grüner“ Strom auch lokal für eine sichere Energieversorgung genutzt wird. So fördern wir auch die Gemeinschaft im ländlichen Raum. In Brandenburg sehen
wir Potenziale für eine Mehrfachnutzung in der Kombination einer landwirtschaftlichen Flächennutzung mit Photovoltaikanlagen (Agri-PV) sowie bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf
dauerhaft wiedervernässten kohlenstoffreichen Böden (Moor-PV). Zusätzliche Flächen entstehen durch die Sicherung von Deponiekörpern, welche sich ebenfalls zur Aufstellung von Photovoltaikanlagen
eignen.
4. Die Landwirtschaft zahlt für die Entnahme von Oberflächenwasser kein Entgelt, und für die Entnahme von Grundwasser nur 7 % des Entgelts anderer Nutzer*innen. Der Bergbau zahlt weder für die Entnahme von Grund- noch von Oberflächenwasser, wenn er Braunkohletagebaue von Wasser freihält. Wie kann das Wassernutzungsentgelt gerechter gestaltet werden und Transparenz über die bestehenden Wasserentnahmen hergestellt werden?
Bündnis 90/Die Grünen
Vor dem Hintergrund der steigenden Wasserknappheit durch den Klimawandel ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, effizienter und sparsamer mit der Ressource Wasser umzugehen und das in allen
Bereichen. Mit der Trockenheit steigt der Wasserbedarf in der Landwirtschaft. Dem ist entgegenzuwirken, durch Investitionen in wasserschonende Bewässerung, angepasste und wassersparende Kulturen
und Anbausysteme wie Agroforst. Hier setzen wir uns für attraktive Förderungen für die Landwirt*innen ein. Auch die Wiedernutzung von gereinigten Abwässern stellt in der Zukunft ein Potenzial da,
welches wir weiterverfolgen wollen. Für eine gerechte Verteilung von Wasser wollen wir das Wassernutzungsentgelt so anpassen, dass sich das Einsparen und die Kreislaufführung von Wasser in
Industrie, Gewerbe und der Landwirtschaft stärker auszahlt. Die Bergbauunternehmen wollen wir dabei auch mehr in die Pflicht nehmen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass jegliche Wasserentnahmen
zukünftig angezeigt werden müssen. Auf der Auskunftsplattform Wasser sollen diese Daten dann öffentlich und anonymisiert unter Angabe des Nutzungszwecks einsehbar sein, um möglichst viel
Transparenz zu schaffen und die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und insbesondere das Grundwasser besser abschätzen zu können.
CDU
Spätestens seit den Trockenjahren ab 2018 erleben wir, welchen Wert Wasser für die Landschaft hat und wie begrenzt die Ressource in Brandenburg zeitweise ist. Deshalb ist es wichtig, dass dem
Wasser auch ein Wert beigemessen wird, der einen sparsamen Umgang mit diesem Naturgut sicherstellt. Die Landwirtschaft ist zu Recht und aus gutem Grund bei den Entgelten privilegiert, denn sie
sichert unsere Ernährung und unseren Wohlstand. Die Befreiung des Bergbaus von den Wassernutzungsentgelten ist dagegen historisch begründet und hatte damals auch ihre Berechtigung. Wir sehen aber
insbesondere im Wasserhaushalt der Spree, welche Auswirkungen der Bergbau auf die Gewässer hat. Aus unserer Sicht ist es notwendig, für die Zukunft klare Potenziale für ein Management des
natürlichen Wasserhaushaltes zu finden und zu etablieren. Mit den in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Anstrengungen, insbesondere dem Niedrigwasserkonzept, haben wir erste Weichen
gestellt, die es in Zukunft weiterzuentwickeln gilt.
Die Linke
Eine Neuregelung des Wassernutzungsentgelts soll zum einen Anreiz- und Steuerungswirkung entfalten, darf aber zum anderen Wassernutzer nicht finanziell überfordern, zum Beispiel durch hohe
Trinkwassergebühren. DIE LINKE befürwortet die Erhebung eines Wassernutzungsentgeltes für Sümpfungswässer im Bergbau. In der Landwirtschaft sollte es vor allem um eine Reduzierung des
Wasserverbrauchs durch wassersparende Bewässerungstechnik und – soweit möglich – den Anbau trockenheitsresistenter Kulturen, Bodenverbesserung und den Wasserrückhalt in der Fläche gehen. Es ist
ein unhaltbarer Zustand, dass ein großer Teil der Wassernutzungen - trotz gesetzlicher Pflicht nicht im elektronischen Wasserbuch verzeichnet ist. Das muss schnellstmöglich geändert werden, um
einen Gesamtüberblick über vorhandene Wasserentnahmen zu erhalten.
FDP
Eine gerechte Gestaltung des Wassernutzungsentgelts ist uns wichtig. Wir planen, Transparenz zu schaffen und die Entgeltsysteme zu überprüfen, um faire Bedingungen für alle Nutzer zu
gewährleisten.
SPD
Für uns hat das Wassernutzungsentgelt eine erhebliche Lenkungsfunktion, sowohl ökologisch als auch sozial. Mit der Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes 2018 haben wir die Wasserentgelte
angepasst. Wir halten derzeit die Höhe nach wie vor für richtig und haben die Entgelte in dieser Legislaturperiode nicht geändert. Ziel muss es sein, mehr Wasser im Kreislauf zu nutzen und in der
Landschaft zu halten. Wir werden prüfen, inwieweit hier gesetzliche Anpassungen förderlich sein können.
5. Wie will ihre Partei darauf hinwirken, dass der gute Zustand der Gewässer und Grundwasser zukünftig wieder erreicht werden kann und welche Notfallmaßnahmen sehen sie wegen der absehbaren Verfehlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für 2027 vor?
Bündnis 90/Die Grünen
Bis zum Jahr 2027 soll der gute Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers erreicht werden. Von diesem Ziel sind wir noch weit entfernt. So befinden sich nur 6 Prozent der
brandenburgischen Fließgewässer in einem guten ökologischen Zustand. Für uns ist klar, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) insbesondere unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der
Klimaanpassung, aber auch im Hinblick auf den Schutz der Wasserressourcen und der Biodiversität mit Hochdruck umgesetzt werden muss.
Mit dem Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser und dem Niedrigwasserkonzept wurden in dieser Legislatur langfristige Strategien für sie Verbesserung des
Landschaftswasserhaushaltes vorgelegt, die wir weiterverfolgen werden und die auch zur Zielerreichung der WRRL notwendig sind. Wir sehen aber auch, dass die Umsetzung der WRRL angesichts des
Zustandes der Gewässer und der Nutzungsansprüche an die Gewässer und der Einzugsgebiete eine große Herausforderung ist. Der Fachkräftemangel kommt hier erschwerend hinzu. Deshalb sehen wir die
Umsetzung der WRRL als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, die ressortübergreifend und nur unter Bereitstellung von ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen für die Koordinierung,
Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen geschafft werden kann.
Wir wollen Förderprogramme für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität ausbauen, den Zugang dazu vereinfachen und die Beratung für Projektträger verbessern. Dabei sollen
Akteure aus der Zivilgesellschaft künftig eine größere Rolle spielen. Stoffeinträge durch die Landwirtschaft wie Düngemittel oder Pestizide müssen künftig besser überprüft werden. Dafür sollte
das Gewässermonitoring zur Umsetzung der WRRL durch regelmäßige Untersuchungen der Pestizid- und Düngemittelbelastung ergänzt werden.
CDU
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist erklärtes Ziel und notwendig, um die Qualität der Wasserressourcen nachhaltig zu verbessern. Erste wichtige Schritte zur Renaturierung und zur
Reduzierung von Stoffeinträgen wurden bereits unternommen. Durch ein ausgezeichnetes Monitoring und eine erhöhte Sensibilität aller Beteiligten konnten bereits erste Erfolge z.B. bei der
Durchgängigkeit erzielt werden.
Die Linke
Die notwendige Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie ist bei weitem nicht ausfinanziert. Durch das Land allein wird dies auch schwer zu leisten sein. Wir benötigen eine ehrliche
Bestandsaufnahme – dabei sind solche Fragen zu beantworten, wie: Welche Maßnahmen sind zur Erreichung der Ziele erforderlich und welche Finanzmittel sind dafür nötig? Auf dieser Grundlage muss
sich Brandenburg um die notwendige Finanzierung bemühen oder nötigenfalls Prioritäten setzen.
FDP
Wasser ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zugleich aber auch Standortfaktor für Landwirtschaft und Industrie. Fehlende Niederschläge in den letzten Jahren und damit
einhergehende sinkende Wasserpegel in Seen und Flüssen stellen das Land und Kommunen vor ebenso große Herausforderungen, wie die überdurchschnittlich hohen Niederschläge zu Beginn des Jahres.
Schon jetzt gibt es Regionen im Land Brandenburg, in denen Kitas, Schulen, Wohnungsbau und Gewerbegebiete nicht genehmigt werden, weil die Trinkwasserversorgung selbst mittelfristig nicht
gesichert ist. Mit einer Wasserstrategie wollen wir nachhaltig gegensteuern. Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Wahlprogramm (vgl. Modul „Die Wasserversorgung sichern“).
SPD
Ohne Wasser gibt es kein Leben. Deswegen werden wir Wasser zu einem Schwerpunktthema im Land Brandenburg machen.
Wir werden Strategien weiterentwickeln und zentral zusammenführen, um Wasser in der gesamten Fläche des Landes besser zu halten und die regionalen Potenziale besser zu nutzen. Als Teil der
Klimaanpassung werden wir die zahlreich vorhandenen wasserbaulichen Anlagen, Gräben, Wasserspeicher, Staue und Wehre, aber auch Schöpfwerke ertüchtigen und neu schaffen. Wir werden kleinräumige
Steuerungsmöglichkeiten zum Wohle des Wasserhaushaltes besser nutzen. Um Belastungen gerechter zu verteilen, werden wir die Einführung einer Gewässerkategorie dritter Ordnung prüfen, um kleine
Gewässer besser zu schützen. Zusätzlich stärken wir die Wasser- und Bodenverbände in ihrer Rolle vor Ort. Wir werden uns intensiv mit der verstärkten Nutzung von Abwässern befassen, um vorhandene
Ressourcen besser auszuschöpfen. Die Entwicklung von Anlagen der 4. Reinigungsstufe werden wir voranbringen, um noch mehr Wasser in regionalen Kreisläufen zu halten. Eine strategische
Gesamtplanung mit den benachbarten Bundesländern werden wir intensivieren.
Brandenburg ist auch das gewässerreichste Bundesland in Deutschland. Das Fischsterben in der Oder im Sommer 2022 hat sehr deutlich die Risiken menschengemachter Einflüsse auf unsere Gewässer
gezeigt. Wir werden deshalb grenzübergreifend gemeinsam mit allen Akteuren den Gewässer- und Fischartenschutz ausbauen, um eine Wiederholung derartiger Schadensereignisse effektiv zu verhindern.
Mit deren nachhaltiger Nutzung sichern wir ökologisch wertvolle Lebensräume. Den Ausgleich für Schäden durch geschützte Arten wollen wir weiterführen.
6. Eine besondere Herausforderung für die brandenburgische Landwirtschaft ist der Aufkauf von Agrarflächen durch Immobiliengesellschaften und Fonds. Damit wird insbesondere familiengeführten mittelständischen Betrieben der finanzierbare Zugang zu Land genommen. Welche gesetzgeberischen und praktischen Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um Agrarflächen vor Spekulation zu schützen, unterstützen Sie ein Agrarstrukturgesetz?
Bündnis 90/Die Grünen
Den Ausverkauf unserer Flächen an nicht-landwirtschaftliche Investoren lehnen wir ab. Vor diesem Hintergrund haben wir in dieser Legislaturperiode die Erarbeitung des Agrarstrukturgesetzes
vorangetrieben. Leider scheiterten die parlamentarische Befassung und der erforderliche Beschluss am politischen Willen der Koalitionspartner. Trotzdem wurde in einem breit-angelegten
Beteiligungsprozess ein Gesetzesentwurf erarbeitet und im Mai 2024 vorgelegt. Damit haben wir eine gute Grundlage für die kommende Legislaturperiode. Wir wollen den Gesetzesentwurf wieder
aufgreifen und für einen Beschluss im Landtag kämpfen. Der Entwurf des Agrarstrukturgesetzes sieht gesetzliche Regelungen im Bereich ausgeweitete Anzeigepflichten bei Kauf und Pacht, angemessene
Kauf- und Pachtpreise, unmittelbares Vorkaufsrecht für Landwirt*innen und den Zwischenerwerb durch ein Siedlungsunternehmen vor. Mit diesen Regelungen soll der Zugang zu Land für
familiengeführte, mittelständische und ortsansässige Landwirt*innen gesichert werden.
CDU
Die von Ihnen in der Frage skizzierten Entwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt sind nicht überall im Land in gleicher Weise vorhanden. Zudem hat sich der Kapitalmarkt seit der
Corona-Pandemie grundlegend verändert und stellt sich heute auf einer anderen Grundlage dar als noch vor einigen Jahren. Nichtlandwirtschaftliche Investoren sind zudem nicht immer per se die
schlechteren Landwirte. Im Land Brandenburg fehlt derzeit eine verlässliche Datengrundlage, die einen Effekt für das ganze Land validiert. Deshalb werden wir die Diskussion um ein neues
Agrarstrukturgesetz im Sinne der wünschenswerten und erhaltenswerten bäuerlichen Familienbetriebe zu Ende führen.
Die Linke
Wir setzen uns intensiv für ein Agrarstrukturgesetz ein, das den Verkauf von Unternehmensanteilen landwirtschaftlicher Betriebe an international agierende Investoren reglementiert und
ortsansässige Betriebe beim Flächenkauf begünstigt. Dazu gehört auch die Einführung einer Preisbremse. Das Land soll über einen öffentlichen Bodenfonds Einfluss zugunsten regional ausgerichteter
und gemeinwohl-orientierter Landwirtschaft nehmen. Bereits in der noch laufenden Wahlperiode hat die Linksfraktion maßgeblich die Novellierung der Brandenburgischen Höfeordnung vorangetrieben,
die die Vererbung von familienbetriebenen Bauernhöfen erleichtert.
FDP
Nein. Wir wollen die landwirtschaftlichen Unternehmen Brandenburgs und ihre gewachsenen Strukturen nicht durch weitere Gesetzgebung in ihren Entwicklungsmöglichkeiten einschränken.
SPD
Die Landwirtschaft und der ländliche Raum sind wichtig nicht nur für die Ernährung der Menschen mit gesunden Lebensmitteln aus der Region, sondern ebenso für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
in ganz Brandenburg. Für die SPD steht die Stärkung ortsansässiger Landwirte gegenüber reinen Investoren im Mittelpunkt. Landwirtschaftliche Flächen, die sich im Eigentum ihrer Bewirtschafter
befinden, sind immer auch ein Garant für wirtschaftliche Stabilität von landwirtschaftlichen Betrieben. Wir wollen die Agrarflächen und die Zukunft ortsansässiger Agrarbetriebe nicht der
ungezügelten Spekulation überlassen. Deshalb ist es uns wichtig, dass ein gut abgestimmtes und funktionierendes Agrarstrukturgesetz mindestens die ostdeutschen Bundesländer gemeinsam veranlassen.
Wir brauchen klare, zielgerichtete Regelungen und Rechtssicherheit. Das mit breiter Verbändebeteiligung erstellte agrarstrukturelle Leitbild bietet eine gute Ausgangsbasis für die kommenden
Jahre.
7. Wie sieht aus Ihrer Sicht die Zukunft der Tierhaltung in Brandenburg aus? Was bedeutet das für die gewerblichen Großmastanlagen?
Bündnis 90/Die Grünen
Die Tierhaltung gehört für uns zur kreislauforientierten Landwirtschaft dazu. Wir wollen eine Landwirtschaft, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert und gleichzeitig Umwelt und
Ressourcen schont. Industrielle Tierhaltung wie gewerbliche Großmastanlagen lehnen wir hingegen ab. Wir wollen den Umbau der Tierhaltung forcieren und ein Förderprogramm auflegen, um Prämien für
gesunde Tiere auszuzahlen, an denen keine Kürzung von Ringelschwänzen bei Schweinen oder von Schnäbeln bei Hühnern vorgenommen werden. Lange Transporte bedeuten für Tiere Angst und Stress,
weshalb wir regionale Strukturen (z. B. kleine Schlachteinheiten) stärken und die mobile Schlachtung vor Ort als Alternative fördern wollen. Für die Weideschlachtung müssen einheitliche Kriterien
als Grundlage für die Genehmigungen erarbeitet werden. Langstreckentransporte in Drittstaaten lehnen wir ab. Deshalb werden wir uns im Bundesrat für ein Verbot solcher Transporte einsetzen. Der
unzureichenden Umsetzung von geltendem Tierschutzrecht wollen wir entgegenwirken, indem wir ein multidisziplinäres Team auf Landesebene aufbauen. Mit diesem Team aus Veterinärmediziner*innen,
Landwirt*innen und Jurist*innen soll der Dialog mit den Beteiligten ausgebaut, Beratungen durchgeführt und die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) in ihren Kontrollen unterstützt
werden.
CDU
Die Tierhaltung ist ein elementarer Bestandteil der landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft. Das bedeutet, dass wir unsere Tierbestände im Sinne der Nachhaltigkeit erhalten müssen. Wir sprechen
uns daher ausdrücklich für den Erhalt und – wo möglich – den Ausbau der Tierhaltung aus. Als CDU Brandenburg stehen wir hinter den Ergebnissen der Borchert-Kommission und setzen uns für höhere
Standards in der Tierhaltung ein, wofür insbesondere verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe notwendig sind. Vor allem aber ist der Verbraucher
gefordert, den hochwertigen Produkten auch den Wert beizumessen, den sie haben. Jeder Bürger trifft an der Kühltheke die Entscheidung für mehr oder weniger Tierwohl.
Die Linke
Wir möchten die flächengebundene landwirtschaftliche Tierhaltung in Brandenburg stärken, weil sie in besonderem Maße Wertschöpfung schafft und einen nachhaltigen Stoffkreislauf in der
Landwirtschaft ermöglicht. Großen gewerblichen Tierhaltungsanlagen, die Futter importieren und Gülle abtransportieren müssen, stehen wir hingegen kritisch gegenüber. Allerdings ist dies auf
Landesebene nur schwer beeinflussbar, da die Genehmigungsgrundlagen bundesrechtlich geregelt sind.
FDP
Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg und in Deutschland produzieren qualitativ hochwertige Lebensmittel zu den weltweit höchsten Standards. Den Trend des Höfesterbens und den drastischen
Rückgang der Tierhaltungszahlen in den vergangenen Jahren betrachten wir mit größter Sorge. Wir wollen Landwirtschaft in Brandenburg inklusive der tierhaltenden Betriebe sowie der Schlacht- und
Verarbeitungsbetriebe erhalten. Dazu werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen.
SPD
Der erforderliche Umbau der Tierhaltung und die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel gehören aktuell zu den drängendsten Aufgaben. Die Tierhaltung in Deutschland ist ein wesentlicher Teil
der Landwirtschaft, die zu einer bedeutsamen Wertschöpfung beiträgt und die erforderliche Kreislaufwirtschaft überhaupt erst möglich macht. Wir werden deshalb intensiv daran arbeiten, die Anzahl
der landwirtschaftlichen Nutztiere wieder zu erhöhen. Tierhaltung ist für die Wertschöpfung im ländlichen Raum elementar. Einen Schwerpunkt legen wir auf die Weidetierhaltung. Natürlich bleibt es
unser Ziel, das Tierwohl in den Mittelpunkt aller Überlegungen zu stellen. Das muss unabhängig von der Größe eines Stalles geschehen. Tierwohl darf bei keiner Stallgröße unterlaufen werden.
Insbesondere kommen wir mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung den gesellschaftlichen Erwartungen nach mehr Tierschutz nach und wollen auch in den nächsten Jahren die
landwirtschaftliche Tierhaltung zukunftsfest gestalten. Bei allem muss man sich bewusstmachen, dass Brandenburg ein Bundesland mit im Bundesländervergleich wenig Tierhaltung ist, gerade was den
Bereich von Großmastanlagen betrifft. Diese sind hier die Ausnahme.
8. Wie wollen sie einen Anteil von 2% Wildnis an der Landesfläche sichern? Welche Liegenschaften kommen dafür aus Ihrer Sicht in Frage?
Bündnis 90/Die Grünen
Bislang wurden ca. 1% der Landesfläche (ca. 30.000 Hektar) als großflächige Wildnisgebiete ausgewiesen und im Sinne der Nationalen Biodiversitätsstrategie vom Bundesumweltministerium bestätigt.
Wir werden uns weiterhin für die Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie einsetzen und das Ziel, auf zwei Prozent der Fläche Brandenburgs Wildnisgebiete zu schaffen, verfolgen. In der
jetzigen Legislaturperiode haben wir bereits geschafft, dass 10 Prozent-Ziel für Naturwaldflächen zu erreichen. Etwa 27.700 Hektar der brandenburgischen Waldfläche in Landesbesitz sind nun
dauerhaft aus der Nutzung entlassen. Rund 10.000 Hektar der neu ausgewiesenen NWE-10-Flächen entsprechen zusätzlich den Kriterien von Wildnisflächen. Bei der Suche nach weiteren Flächen wollen
wir uns auf Flächen von Naturschutzstiftungen, Flächen in Bergbaufolgelandschaften und auf die ehemaligen militärisch genutzten Flächen im Land konzentrieren, da wir hier besonders viele
Potenziale sehen. Prinzipiell bieten sich auch Flächen im Privatbesitz an, wenn die Eigentümer*innen dem zustimmen.
CDU
Bereits heute sind in Brandenburg weite Teile des Landes unter Schutz gestellt und verfolgen einen konservierenden Naturschutzansatz. Dies setzt die vorhandenen Ökosysteme vor dem Hintergrund des
sich verschärfenden Klimawandels unter enormen Druck. Neben Wildnisgebieten ist die Biotopvernetzung ein wesentlicher Baustein zur Förderung der Biodiversität. Für Flächenstilllegungen eignen
sich daher aus unserer Sicht grundsätzlich Grenz- und Extremstandorte, die keiner landwirtschaftlichen oder touristischen Nutzung zugeführt werden können. Aus Gründen des Eigentumsschutzes
sollten hierfür grundsätzlich vorrangig Flächen der öffentlichen Hand genutzt werden.
Die Linke
Wir stehen zu dem 2-%-Ziel, für das in erster Linie Flächen der öffentlichen Hand, beispielsweise Landeswald, sowie dafür vorgesehene Flächen von Vereinen und Stiftungen in Frage kommen. Aus
unserer Sicht ist eine rechtliche Sicherung dieser Flächen, etwa über Schutzgebietsverordnungen, erforderlich. Zum einen erfolgt damit die erforderliche langfristige Sicherung, zum anderen wird
klargestellt, was genau in den Wildnisflächen zulässig ist und was nicht. Unabdingbar ist eine frühzeitige und ergebnisoffene Beteiligung der Menschen vor Ort, um die notwendige Akzeptanz zu
schaffen.
FDP
Wir sind bestrebt, mindestens 2% der Landesfläche als Wildnisgebiete auszuweisen, um die Biodiversität zu schützen und werden dazu geeignete Liegenschaften auswählen.
SPD
Bund, Länder sowie Verbände und Stiftungen arbeiten kontinuierlich an der Sicherung von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland. Eine fachliche Grundlage für die Entwicklung von
Wildnisgebieten bildet die Biodiversitätsstrategie des Bundes „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt“. Danach ist die Entwicklung von Wildnisflächen eine Form der Förderung biologischer
Vielfalt. Um das Zwei-Prozent-Wildnisziel in Brandenburg zu erreichen, ist es notwendig, dass wir alle Potentiale für die Wildnisentwicklung flächenscharf identifizieren. Das umfasst sowohl alle
im Eigentum des Landes befindlichen Flächen als auch alle Flächen der im Land Brandenburg ansässigen oder tätigen Naturschutzverbände und Stiftungen. Insbesondere vor dem Hintergrund globaler
Krisen und den unmittelbar verbundenen Nutzungskonkurrenzen zwischen Nahrungsversorgung, Wohnungs- und Infrastrukturbau oder der Versorgungssicherheit mit Energie ist ein Flächenmonitoring
unumgänglich.
9. Wie wollen Sie den Pestizideinsatz in Schutzgebieten deutlich verringern und behandlungsfreie Zonen schaffen?
Bündnis 90/Die Grünen
Den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide wollen wir in Brandenburg schrittweise auf null reduzieren, um Menschen und Tiere zu schützen. Dabei wollen wir auf der in dieser Legislatur
ausgearbeiteten Pestizidreduktionsstrategie aufbauen. Die Anwendung von Pestiziden in Naturschutzgebieten und Flora- Fauna-Habitat-Gebieten hingegen soll umgehend beendet werden. Dafür wollen wir
ein Insektenschutzgesetz auf den Weg bringen, dass den Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten verbietet und breite Gewässerrandstreifen zum Schutz vor Pestiziden und
Dünger vorgibt. Uns ist wichtig, die Landwirt*innen bei dieser Umstellung mitzunehmen und zu unterstützen. Dafür wollen wir eine Koordinierungsstelle für Insektenschutz und -forschung in
Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Brandenburg einrichten, die gemeinsam mit Landwirt*innen praxisorientierte Projekte zur Pestizidreduktion und zum Schutz der Artenvielfalt
auf den Weg bringt, die Ergebnisse öffentlich kommuniziert und den Transfer von der Forschung in die Praxis der Landwirtschaft unterstützt.
CDU
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der guten fachlichen Praxis ist bereits durch den rechtlichen Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung und des
Pflanzenschutzmittelgesetzes auf die Einhaltung der Abstandsregelungen ausgelegt. Die Landwirte setzen schon aus Eigeninteresse so wenig Pflanzenschutzmittel wie möglich ein. Eine
nachfragegetriebene Intensivierung des Anbaus ökologisch erzeugter Lebensmittel kann ein Baustein für eine weitere Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sein.
Die Linke
Einige Regelungen dazu gibt es bereits im Pflanzenschutzrecht des Bundes. Der Ansatz des leider gescheiterten „Insektendialogs“ im Ergebnis der beiden Volksinitiativen zum Insektenschutz war es,
verbindliche Einschränkungen des Pestizideinsatzes in Schutzgebieten nach einer Übergangsphase einzuführen und im Gegenzug den Landwirten verlässliche Ausgleichszahlungen zu garantieren. Diesen
Ansatz halten wir grundsätzlich weiter für sinnvoll. Daneben sollten Vertragsnaturschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis ausgeweitet werden.
FDP
Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine Menschheitsaufgabe und ethische Verpflichtung. Er ist zugleich wissenschaftlich, wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll. Denn unzählige wichtige
Errungenschaften in Technik und Medizin kommen aus der Natur. Wir wollen das Monitoring der Biodiversität daher ausbauen, um eine zielgerichtete Naturschutzpolitik zu betreiben. Die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten ist jedoch schon jetzt stark reglementiert, teilweise gar verboten. Für weitere Verschärfungen sehen wir gegenwärtig keine Notwendigkeit.
SPD
Brandenburg gehört zu den größten Flächenländern in Deutschland. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt, aber auch gegenüber den Menschen, die mit und von der
Natur leben. Wir wollen deshalb auch in Zukunft eine Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur und der Umwelt steht. Deshalb wollen wir den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln
reduzieren und die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln weiter verbessern. Bundesgesetzlich ist seit dem 1. September 2021 der Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel in
Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz vorgeschrieben. Wir gewähren als eines der ersten Bundesländer bereits seit 2022 einen Ausgleich für dadurch entstehende wirtschaftliche
Nachteile. Zudem setzen wir uns für einen intensiven Diskussionsprozess mit Fachbehörden, Forschung und Berufsstand ein, um weitere Maßnahmen zur Reduktion von chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmittel zu diskutieren und Lösungen aufzuzeigen. Mit Forschung und Entwicklung und dem Einsatz digitaler Techniken einschließlich neuer KI-basierter Lösungen wird das gelingen.
10. Die Jugendverbände der Natur- und Umweltschutzorganisationen leisten wertvolle außerschulische Arbeit auch in Form von Demokratiestärkung und -bildung. Wie wollen Sie in Zukunft die Jugendverbände besser ausstatten?
Bündnis 90/Die Grünen
Eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit ist es, den Rechtsextremismus in Brandenburg als Gesellschaft und in der Politik gemeinsam zu bekämpfen. Vor diesem Hintergrund schätzen wir die Arbeit
der Jugendverbände außerordentlich und wollen ihren wichtigen Beitrag unterstützen. Um die Finanzierung von Demokratieprojekten langfristig auf solide Beine zu stellen, wollen wir mit einem
Demokratiefördergesetz für Brandenburg eine verlässliche gesetzliche Grundlage schaffen. So stellen wir sicher, dass gut funktionierende Strukturen nicht jährlich um Zuschüsse zittern müssen und
Gefahr laufen, qualifiziertes Personal und mühsam aufgebautes Vertrauen zu verlieren.
CDU
Der Schutz unserer Umwelt und unserer Lebensgrundlagen ist ein zentraler Bestandteil der Politik der Unionsparteien. Der Grundstein für ein umwelt- und naturverträgliches Verhalten beginnt bei
der Bildung und Aufklärung über die Auswirkungen des persönlichen Handelns. Wir sind daher der festen Überzeugung, dass Umweltbildung einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft haben muss. Nur
wer weiß, was schützenswert ist, kann es auch schützen. Deshalb setzen wir uns in unserem Regierungsprogramm für mehr Umweltbildung insbesondere im Kinder- und Jugendbereich ein und unterstützen
Institutionen und Vereine bei dieser Arbeit. Bereits heute stellt das Land Brandenburg umfangreiche Mittel für die Umweltverbände zur Verfügung. Hier gilt es, genau abzuwägen, ob
Bildungsmaßnahmen künftig einen größeren Anteil an der Anspruchsberechtigung ausmachen.
Die Linke
Um eine bessere Jugendpolitik und mehr Teilhabe von Jugendlichen zu erreichen wollen wir die Kinder- und Jugendpolitik in der Landespolitik konkret stärken: Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder
und Jugendliche bei sie betreffenden Belangen in der Landespolitik beteiligt werden, die Landesbeauftragte für Kinder und Jugendliche regelmäßig im zuständigen Ausschuss und dem Landtag berichtet
und einmal jährlich eine gemeinsame Kinder- und Jugendkonferenz der Interessenvertretungen junger Menschen und der Fraktionen im Landtag stattfindet. Dabei wissen wir, eine aktive Kinder- und
Jugendpolitik braucht starke Jugendverbände. Um das zu gewährleisten, unterstützt DIE LINKE auch in Zukunft die Umsetzung aller Forderungen der Jugendverbände nach Stärkung ihrer Strukturen im
Land.
FDP
Wir sehen es als unsere Kernaufgabe, die liberale Demokratie mit Leben zu erfüllen, weiterzuentwickeln und zu verteidigen. Dieses Ziel wollen wir auch durch die Förderung einer breiteren
Beteiligung junger Menschen erreichen, denn die Stärke der Demokratie liegt in der aktiven Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. So werden wir in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten
Jugendparlamente beziehungsweise Jugendbeiräte etablieren. Eine entsprechende Anpassung der Kommunalverfassung wird den gewählten Beiräten weitergehende Rechte in den kommunalen
Vertretungskörperschaften einräumen und so ihre aktiven Gestaltungsmöglichkeiten ausbauen.
SPD
Die Brandenburg SPD erkennt die wichtige Arbeit und das Engagement der Jugendverbände der Natur- und Umweltschutzorganisationen an. Die Verbände tragen insbesondere zur Ausbildung positiver
Einstellungen zur Natur und zum Naturschutz, naturverträglicher Verhaltensweisen und der Bereitschaft zu Naturschutzengagement im Erwachsenenalter bei und sind deshalb von großer
gesellschaftlicher Bedeutung. Wir setzen uns für den niedrigschwelligen Zugang zu Bildungs- und Weiterbildungsangeboten ein. Zudem wollen wir den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen
Jugendverbänden und anderen gesellschaftlichen Akteuren fördern. Um die Wirkung und den Einfluss der Jugendverbände weiter zu stärken, unterstützen wir die Bereitstellung von Plattformen für
Vernetzung und Sichtbarkeit.