In Kürze:
Der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien ist von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz und die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Ziel ist es, Brandenburg bis 2035 vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Dies wird nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze schaffen. Eine vernünftige Integration von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse in die Landschaft sichert gleichzeitig den Schutz von Natur und Artenvielfalt.
1. Repowering von Windenergieanlagen und Anpassung der Landes- und Regionalplanung
Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen und die Effizienz bestehender Anlagen zu steigern, setzen wir uns für eine verstärkte Nutzung des Repowerings (Erneuerung älterer Windenergieanlagen) ein. Die notwendigen Anpassungen in der Landes- und Regionalplanung sollen effizient umgesetzt werden, um den Prozess zu erleichtern.
Kritische Altstandorte müssen vom Repowering ausgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Standorte, bei denen Konflikte mit dem Artenschutz (v.a. Fledermausvorkommen und windenergiesensible Vogelarten) auftreten; zum Beispiel, da sie zu nah an Brutgebieten von Vögeln oder Fledermaushabitaten liegen. Bei kritischen Standorten braucht es nach wie vor auch für Repowering-Projekte eine Einzelfallprüfung der naturschutzfachlichen Konflikte. Gleichzeitig bietet die Weiterentwicklung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die Chance, Repowering-Projekte umzusetzen und gleichzeitig einen hohen Schutz für die Arten vor Ort zu garantieren. Naturschutzfachlich kritische Standorte, die wertvolle Lebensräume beeinträchtigen, sollten zugunsten geeigneter Standorte aufgegeben werden, um den Schutz sensibler Ökosysteme wie Moore oder Waldgebiete zu gewährleisten.
2. Förderung von Agri- und Moor-Photovoltaikanlagen
Intakte Moorböden sind wertvolle Kohlenstoffsenken, die aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Wir fordern ein Förderprogramm für Agri- und Moor-Photovoltaik. Es soll geprüft werden, inwieweit degradierte Moorflächen, die sich in ackerbaulicher Nutzung befinden, durch den Einsatz von Solarfreiflächenanlagen wiederaufgewertet werden können. Ein Teil der Flächen muss zur Förderung von Bodenbrütern freigehalten werden. Ein weiterer Anteil der finanziellen Erträge aus den Anlagen soll für den dauerhaften Schutz der Biodiversität unter und zwischen den Solarmodulen verwendet werden. Der naturschutzfachliche Ausgleich muss in der Nähe der Anlagen stattfinden, um den Eingriff in die Landschaft zu kompensieren und die Biotop- und Artenschutzmaßnahmen wirksam umzusetzen.
3. Gewinnbeteiligung der Kommunen bei Erneuerbaren Energien
Die Kommunen müssen aktiv von den Gewinnen der erneuerbaren Energieanlagen profitieren, um die Akzeptanz und die Bereitschaft zum Ausbau zu stärken. Eine verpflichtende Gewinnbeteiligung schafft zusätzliche Anreize für die Kommunen und fördert die regionale Wertschöpfung. Da insbesondere Natur und Landschaft durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien beeinträchtigt werden, ist eine prioritäre Zweckbindung der Abgaben für Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen vorzusehen.
In der Praxis wird der Ausbau von Freiflächen-Photvoltaikanlagen derzeit meist über Investor*innen initiiert und finanziert. Stattdessen sollten die Kommunen in die Lage versetzt werden, selbst Angebotsbebauungspläne aufzustellen, die potenzielle Investoren nutzen können. Damit wäre sicher gestellt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien tatsächlich im Sinne der Gemeinde erfolgt. Da Brandenburgs Kommunen jedoch häufig nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um Angebotsbebauungspläne aufzustellen, sollte das Land entsprechende Förderinstrumente schaffen.
4. Landessolarenergiegesetz und Solarpflicht
Wir fordern die Einführung eines Landessolarenergiegesetzes, das verbindliche Vorgaben zur Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie auf Gebäuden und versiegelten Flächen enthält. Bis 2027 sollen 80 % der kommunalen Gebäude mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Die Bauleitplanung muss sicherstellen, dass die Anforderungen des Naturschutzes eingehalten werden und geeignete Flächen für Solarfreiflächenanlagen bereitgestellt werden. Zudem sollen Vorgaben zur Obergrenze für Flächeninanspruchnahme von Freiflächensolaranlagen eingeführt werden, um die Nutzung von Flächen zu regulieren. Gemäß den Empfehlungen des MLUK sollen diese Anlagen nicht größer als 200 Hektar sein.
5. Regionalpläne für Freiflächensolaranlagen
Analog zu den bestehenden Regionalplänen für Windenergie müssen auch Regionalpläne für Freiflächensolaranlagen erstellt werden. Diese Pläne legen verbindliche Ausbauziele für die regionalen Planungsgemeinschaften fest. Dabei soll vorrangig auf Flächen in den ehemaligen Braunkohlegebieten zurückgegriffen werden, um die Strukturwandelregionen zu stärken. Die betroffenen Gemeinden müssen aktiv in den Planungsprozess einbezogen werden, um eine faire und gerechte Flächenverteilung zu gewährleisten.
Die Lausitz steht vor einem tiefgreifenden Strukturwandel, der sowohl die wirtschaftliche Zukunft der Region als auch den Schutz der Umwelt betrifft. Während der Ausstieg aus der Kohle notwendig ist, um die Klimaziele zu erreichen und die wirtschaftliche Perspektive in der Region in die Zukunft zu führen, muss dieser sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden. Unsere Forderung ist es, eine zukunftsfähige Perspektive für die Region zu schaffen, ohne die Interessen der dort lebenden Menschen aus den Augen zu verlieren.
1. Die Kohle nicht über ihre Wirtschaftlichkeit hinaus am Leben erhalten
Die Kohleförderung und -verstromung darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit künstlich verlängert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass der schrittweise Kohleausstieg nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien erfolgt. Dies beinhaltet den linearen Abbau der Kraftwerkskapazitäten, ohne dabei unnötige Subventionen oder Verlängerungen zulasten der Bürger*innen zu gewähren. Eine langfristige Perspektive muss dabei auf neue, zukunftsfähige Industrien und Beschäftigungsfelder gerichtet sein.
2. Rekultivierung und Wiederherstellung des Landschaftshaushalts sicherstellen
Der Rückbau und die Renaturierung der Bergbaugebiete sind essenzielle Schritte, um die Region ökologisch und lebenswert wiederherzustellen. Wir fordern, dass die Betreiber der Tagebaue, insbesondere die LEAG, ausreichend Rücklagen für die Renaturierung und Rekultivierung auch über ihre Abwicklung hinaus, bereitstellen müssen und sichergestellt wird, dass die Folgekosten nicht auf die Steuerzahlenden abgewälzt werden. Die bestehende Vorsorgevereinbarung ist intransparent und reicht nicht aus, um die Sanierung und die Wiederherstellung des Wasserhaushalts in der Lausitz vollständig zu finanzieren. Das Verursacherprinzip muss strikt angewendet werden. Projekte wie der Elbeüberleiter sind nicht zukunftsfähig und sollten nicht weiterverfolgt werden.
3. Kommunikation und Beteiligung der Bevölkerung als Schlüssel für einen erfolgreichen Strukturwandel
Der Strukturwandel kann nur erfolgreich gelingen, wenn die Menschen vor Ort aktiv in die Planungen einbezogen werden. Das betrifft vor allem die Umgestaltung der Bergbaufolgelandschaften. Anstatt nicht nachhaltige und kaum befüllbare Seenlandschaften zu schaffen, schlagen wir vor, bestimmte Flächen als Nichtzutrittsgebiete zu akzeptieren und eine Rückkehr zur Wildnis zu wagen. Diese Gebiete bieten neue ökologische Chancen und tragen zum Schutz der Biodiversität bei. Gleichzeitig müssen die Menschen vor Ort bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wasserhaushalts beteiligt werden. Transparente Kommunikation ist essenziell, um Vertrauen zu schaffen und die Wassersicherheit in der Region zu gewährleisten.
4. Keine Verschwiegenheitsvereinbarungen und mehr Transparenz
Die Menschen in der Lausitz dürfen nicht „mundtot“ gemacht werden. Wir lehnen Schweigeklauseln und intransparente Absprachen entschieden ab. Eine offene und ehrliche Debatte ist notwendig, um gemeinsam Lösungen für den Strukturwandel zu finden. Dies schafft Vertrauen in den Prozess und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Kosten für die Rekultivierung, den Bergbauabschlussplan und die Rücklagen der LEAG müssen für die Bevölkerung einsehbar und nachvollziehbar gemacht werden.
Um den Menschen vor Ort eine wirtschaftlich und sozial gerechte Zukunft zu bieten, müssen ökologische und soziale Aspekte im Bau- und Ansiedlungswesen in den Vordergrund rücken. Dies ist besonders relevant in Hinblick auf den Strukturwandel in Regionen wie der Lausitz und Schwedt. Wir fordern einen wirtschaftlichen Strukturwandel, der nicht nur die Region stärkt, sondern auch den ökologischen Fußabdruck minimiert. Nur so wird soziale Gerechtigkeit und ein wirtschaftlich tragfähiger Wandel ermöglicht, von dem die Menschen vor Ort profitieren.
1. Stärkung der Begleitgremien zu Nachhaltigkeit
Für einen erfolgreichen Strukturwandel ist es notwendig, dass die Menschen vor Ort in Entscheidungen zur nachhaltigen Entwicklung eingebunden werden. Begleitgremien wie Werkstätten und Foren, die Vertreter*innen aus der Region, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft umfassen, müssen gestärkt werden. Diese sollen eine zentrale Rolle dabei spielen, sicherzustellen, dass die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte des Strukturwandels gleichermaßen berücksichtigt werden.
2. Keine Neuansiedlungen auf unversiegelten Flächen
Um die Versiegelung von Böden und den Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Flächen und die Erhöhung von Überflutungsgefahren zu verhindern, fordern wir einen Stopp der Ausweisung neuer Gewerbegebiete auf bisher unversiegelten Flächen. Neuansiedlungen von Betrieben und Unternehmen dürfen nur noch in bestehenden Gewerbegebieten oder auf bereits versiegelten Flächen stattfinden. Dies trägt nicht nur zum Schutz von Mensch und Umwelt bei, sondern verhindert auch die Zersiedelung der Landschaft und fördert die effiziente Nutzung bereits erschlossener Gebiete.
3. Förderung nachhaltiger und ressourceneffizienter Unternehmensansiedlungen
Die Ansiedlungsförderung für neue Unternehmen wird an strenge Nachhaltigkeits- und Ressourceneffizienzkriterien gebunden. Unternehmen sollen nur dann unterstützt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie ihren Energiebedarf vollständig durch lokal erzeugte erneuerbare Energien decken, über einen Anschluss an das Güterverkehrsnetz verfügen und ausreichende Wasserressourcen nutzen, ohne die Versorgung der Bevölkerung zu gefährden. Zudem müssen sie Ressourcen im Sinne der Kreislaufwirtschaft verarbeiten und nachweislich nachhaltige Wertschöpfungsketten etablieren. Zertifizierungen wie Cradle-to-Cradle (C2C) oder Due-Diligence-Nachweise für Lieferketten gewährleisten, dass sich nur verantwortungsvolle und ressourcenschonend wirtschaftende Unternehmen in der Region ansiedeln.
Diese Vorgaben stellen sicher, dass Neuansiedlungen zur regionalen Energiewende und zum Schutz von Wasser- und Rohstoffressourcen beitragen, ohne die Umwelt oder das Gemeinwohl zu belasten.
4. Weiterführung der Kompetenzstelle für Nachhaltiges Bauen
Die Kompetenzstelle für Nachhaltiges Bauen spielt eine zentrale Rolle bei der Beratung und Unterstützung von Bauvorhaben, die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Ihre Arbeit muss weitergeführt und gestärkt werden, um Bauprojekte von der Planung bis zur Umsetzung in nachhaltige Bahnen zu lenken. Die Kompetenzstelle kann Gemeinden, Unternehmen und private Bauträger*innen dabei unterstützen, nachhaltige und innovative Baumaterialien und - methoden anzuwenden und so einen Beitrag zum klimafreundlichen Bauen zu leisten.
5. Sozial gerechtes und nachhaltiges Bauen und Sanieren fördern
Wir fordern eine nachhaltige Baupolitik, die die Sanierung und Nutzung von Bestandsbauten priorisiert, um Emissionen zu senken und wertvolle Ressourcen zu schonen. Ziel ist die Erhöhung der Sanierungsrate, insbesondere auch im privaten Wohnraum, durch gezielte Förderprogramme für thermische Sanierungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, vermeidbare Abwärme zu reduzieren und damit hohe Heizkosten zu vermeiden, ohne dass Sanierungskosten auf die Mietenden umgelegt werden. Klimafreundliches und bezahlbares Wohnen muss für alle möglich sein und für Eigentümer*innen auch finanziell lukrativer als neu zu bauen.
Ein leistungsfähiger, bezahlbarer und ökologisch nachhaltiger Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist die Grundlage für soziale Teilhabe und Klimaschutz. Insbesondere im ländlichen Raum muss der ÖPNV ausgebaut und der Radverkehr konsequent gefördert werden, um die Mobilität der Menschen zu sichern und gleichzeitig die Verkehrswende voranzutreiben. Ziel ist es, den öffentlichen Verkehr und den Radverkehr als attraktive Alternativen zum Auto zu etablieren.
1. Sozialticket und Deutschlandticket erweitern
Die Anpassung der Sozialtickets an die Regelsätze für Mobilität ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass einkommensschwache Gruppen Zugang zum ÖPNV haben. Zusätzlich fordern wir ein erweitertes Sozialticket, das als Ergänzung zum Deutschlandticket speziell für Schüler*innen, Rentner*innen, Familien und Auszubildende eingeführt wird. So wird eine kostengünstige und sozial gerechte Mobilität ermöglicht.
2. Reaktivierung und Elektrifizierung brachliegender Bahnstrecken
In Berlin und Brandenburg gibt es zahlreiche ungenutzte Bahnstrecken, die reaktiviert und elektrifiziert werden müssen. Unser Anspruch ist es, 250 km brachliegende Bahnstrecken bis 2035 wieder in Betrieb zu nehmen, um die Anbindung ländlicher Gebiete an das Bahnnetz zu verbessern. Die Elektrifizierung dieser Strecken trägt zusätzlich zur Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr bei und macht den ÖPNV umweltfreundlicher.
3. Ausbau des PlusBus-Netzes und Förderung des Umstiegs auf den ÖPNV
Der Ausbau des PlusBus-Netzes ist eine zentrale Maßnahme, um die Erreichbarkeit und Vernetzung von ländlichen Gebieten zu verbessern. Die PlusBusse können eigenständig fahren oder im Einzelfall als Vorlauf für die Reaktivierung von Bahnstrecken dienen und den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern. So wird Mobilität auch in Regionen gesichert, die bisher nur unzureichend an den ÖPNV angebunden sind.
4. Finanzierung des ÖPNV ausbauen und Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum sichern
Eine deutliche Erhöhung der ÖPNV-Finanzierung ist notwendig, um das Angebot nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern auch auszubauen. Wir fordern eine Mobilitätsgarantie für den ländlichen Raum, die sicherstellt, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Wohnort und finanziellem Status, Zugang zu einem zuverlässigen öffentlichen Verkehrsnetz haben. Dazu gehört auch die Förderung von On-Demand-Verkehren, die flexibel und bedarfsorientiert eingesetzt werden können.
5. Kompetenzen für den kommunalen Verkehr bündeln
Um den Ausbau des kommunalen Verkehrs zu beschleunigen, müssen die Kompetenzen gebündelt und die Personalkapazitäten in den Kommunen entsprechend ausgebaut werden. Kreise und Gemeinden sollen dabei eine systematische Unterstützung in der Planung und im Bau von Radwegen erhalten. Eine Landesmobilitätsagentur kann hierbei eine zentrale Rolle spielen und als Anlaufstelle für die kommunalen Verwaltungen dienen.
6. Erhöhung des Budgets für den Radwegebau
Der Radverkehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Mobilitätswende. Um die Infrastruktur nachhaltig zu verbessern, muss das Budget für den Radwegebau auf allen Ebenen – Land, Kreise und Gemeinden – dauerhaft auf ein höheres Niveau gehoben werden. Diese Investitionen müssen sich am Budget für den Straßenbau orientieren, um eine Gleichwertigkeit der Verkehrsmittel zu erreichen.
Wir fordern mindestens 80 Millionen Euro Investitionen auf Landesebene jährlich - das entspricht 32 Euro pro Person und Jahr - für die kommenden 10 Jahre, um die bestehende Radinfrastruktur zu erhalten, auszubauen und neu zu gestalten.
7. Das Projekt Landesradnetz soll konzeptionell bis 2025 abgeschlossen sein.
Bis 2027 soll festgelegt werden, welche Strecken wann und wie entwickelt werden. 50 % des geplanten Landesradroutennetzes sollen bis zum Ende der Legislatur so weit entwickelt sein, dass sie ausgeschildert sind. Der ADFC- Landesverband ist aktiv an der Entwicklung des Projektes zu beteiligen.
Die Landwirtschaft ist ein zentrales Element für eine planvolle vernünftige Entwicklung hin zu Klimaschutz, Biodiversitätserhalt und nachhaltiger Ernährungssicherung. Das Ziel muss sein, die landwirtschaftlichen Praktiken und die Tierhaltung auf eine Weise zu gestalten, die den ökologischen Anforderungen, den Bedürfnissen der Menschen und dem Gemeinwohl entsprechen.
1. Keine Genehmigungen für neue Massentierhaltungsanlagen
Es dürfen keine weiteren Genehmigungen für den Bau neuer Massentierhaltungsanlagen erteilt werden. Stattdessen muss der Übergang zu tiergerechten Haltungssystemen gefördert werden, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientieren, die Umweltbelastungen minimieren und gesündere Produkte für die Bevölkerung gewährleisten. Dies trägt dazu bei, eine höhere Lebensqualität und ein stärkeres Bewusstsein für Tierwohl in der Gesellschaft zu schaffen.
2. Förderung des Ökolandbaus
Der ökologische Landbau soll eine tragende Rolle in der Brandenburger Landwirtschaft einnehmen. Bis 2030 soll die öffentliche Beschaffung des Landes auf mindestens 30 % Produkte aus ökologischem Landbau umgestellt werden. Dies stärkt nicht nur regionale Strukturen, sondern verbessert auch die Umwelt- und Klimabilanz der Landwirtschaft.
3. Förderung innovativer Ansätze in der Landwirtschaft
Innovative landwirtschaftliche Ansätze wie Permakultur und Agroforstwirtschaft bieten vielversprechende Lösungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Es sollen weitere Förderprogramme initiiert werden, um diese Praktiken in größerem Maßstab zu erproben und zu fördern. Ziel ist es, Landwirte auf ihrem Weg zu begleiten und die Landwirtschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen Klimaveränderungen zu machen und die Biodiversität in den Agrarökosystemen zu erhöhen.
4. Düngeverordnung und Pestizideinsatz
Im Rahmen einer Novellierung der Düngeverordnung sollen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Reduktion des Einsatzes von Stickstoffdüngern und gesundheitsgefährdenden Pestiziden sicherstellen. Das Ziel muss es sein, die Belastung der Böden und des Wassers zu verringern und eine nachhaltige Nährstoffversorgung der Böden zu gewährleisten.
5. Gewässerrandstreifenverordnung
Mithilfe einer Gewässerrandstreifenverordnung soll der Pestizid- und Düngemitteleinsatz im Umfeld von Gewässern unterbunden werden, um so Stoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu leisten.
6. Begleitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) muss in Brandenburg darauf ausgerichtet werden, die Landwirtschaft beim umwelt- und klimagerechten Umbau zu unterstützen, Leistungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu honorieren und tiergerechte Haltungssysteme zu fördern. Die Förderungsmaßnahmen sollen eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser unterstützen. Ein Schwerpunkt ist auf die Förderung von wasser- und bodenschonenden Anbauverfahren und zum Humusaufbau, insbesondere der Förderung des Ökolandbaus, der Erhöhung der extensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen, ökologisch wertvoller Flächen wie Brachen und Ackerrandstreifen und einer Revitalisierung von Moorböden zu legen. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen für die Bereitstellung von Ökosystemleistungen attraktive honoriert werden.
7. Beratung für klimaresiliente Landwirtschaft und Wassernutzung
Um die Landwirt*innen auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten, müssen spezialisierte Beratungsangebote aufgebaut werden. Diese Beratungsdienste sollen die Landwirt*innen bei der Implementierung klimaresilienter Anbaumethoden und eines nachhaltigen Wassermanagements unterstützen. Dabei werden insbesondere wassersparende Technologien und Anbauverfahren gefördert, die den Wasserverbrauch reduzieren, Belastung von Wasser und Böden reduzieren, Humusaufbau fördern und die landwirtschaftliche Produktivität sichern.
Der natürliche Waldumbau stellt eine zentrale Säule des ökologischen und klimafreundlichen Waldmanagements dar. Durch die Stärkung von Naturverjüngungsprozessen soll langfristig ein resilienter und gesunder Waldbestand entstehen, der den Herausforderungen des Klimawandels gewachsen ist. Um den Waldumbau gezielt voranzubringen, bedarf es einer umfassenden Reform des brandenburgischen Jagdgesetzes sowie gezielter Unterstützung für Waldbesitzer*innen. Hierzu fordern wir zu folgenden Maßnahmen auf:
1. Novellierung des Jagdgesetzes
Die Mindestgröße für Eigenjagdbezirke soll auf 10 Hektar reduziert werden, um eine verantwortungsvolle und kleinteilige Jagdausübung zu ermöglichen. Die Einführung von Waldbesitzerbegehungsscheinen soll es Eigentümer*innen erlauben, innerhalb ihres Gemeinschaftsjagdbezirks selbst auf die Jagd zu gehen. Dies stärkt die Eigentumsrechte und erhöht die Eigenverantwortung der Waldbesitzer*innen.
2. Verringerung der Schalenwildbestände
Eine drastische Reduktion der Schalenwildpopulationen (insb. Rehwild, Rotwild und Damwild) soll angestrebt werden, um die natürliche Waldverjüngung zu fördern und Verbissschäden zu minimieren. Dabei bleibt die Beibehaltung des gesetzlichen Schutzes der Wolfspopulation unumstößlich, da der Wolf eine wichtige Rolle für die natürliche Regulierung der Wildbestände spielt.
3. Waldrodungsstopp und nachhaltige Waldnutzung
Wir setzen uns für einen generellen Stopp der Umwandlung von Waldflächen ein. Der Schutz der Wälder muss stets Vorrang haben.
Großschirmschläge und Kahlschläge müssen untersagt werden. Das betrifft die Bewirtschaftung der Wälder sowie die Pflege nach Schadereignissen. Stattdessen muss die Einzelbaumentnahme als verpflichtendes Prinzip zur schonenden Waldnutzung verankert werden, um flächenhafte Zerstörung zu verhindern und den natürlichen Waldumbau zu unterstützen.
4. Förderung des natürlichen Waldumbaus
Bei künstlichen Verjüngungsmaßnahmen (Pflanzung, Saat) muss der Anteil fremdländischer und standortuntypische Baumarten auf maximal 10% begrenzt werden. Fördermittel sollten ausschließlich für heimische Baumarten (oder gebietseigene im Sinne des Gehölzerlasses) gewährt werden.
Privat- und Körperschaftswälder sollen gezielte Fördermittel erhalten, um den Waldumbau zu beschleunigen.
Es braucht eine Verpflichtung, 100 % der Landeswaldflächen zukünftig auf natürliche Laub(misch)wälder umzubauen. Die Waldvision 2050 muss stringenter weiterentwickelt werden. Der Waldumbau sichert langfristig gesunde und widerstandsfähige Wälder für kommende Generationen.
Brandenburg ist eins der moorreichsten Bundesländer, jedoch sind 95% der Moore trockengelegt und emittieren jährlich mehr Emissionen als der Verkehrssektor. Dabei sind Moore nicht nur sehr effektive Treibhausgas-Senken, sie tragen auch zur Regulierung des Wasserhaushalts sowie zum Hochwasserschutz bei. Für Klima-, Umwelt- und Wasserschutz ist es also besonders wichtig, die trockengelegten Moore wiederzuvernässen.
1. Wiedervernässung der Moore
Pro Jahr müssen 5.500 ha Acker in extensiv bewirtschaftetes Grünland umgewandelt werden. Zusätzlich muss der Grundwasserspiegel von landwirtschaftlichen Flächen innerhalb der Moorbodenkulisse dauerhaft auf das durchschnittliche Stauziel 3 angehoben werden. Bei Wiedervernässungsvorhaben muss der Gebiets- und Artenschutz geprüft werden.
2. Einführung von Moorschutzmanager*innen/Schaffung administrativer Strukturen
Für die Umsetzung der bestehenden Absichten aus dem Moorschutzplan und Klimaplan ist die Einrichtung einer Mooragentur unumgänglich. Sie dient den Landnutzenden, Grundbesitzenden und sonstigen Betroffen als Ansprechpartner und schafft Verbindung zu öffentlichen Planungs-, Genehmigungs- und Förderinstitutionen. Darüber hinaus müssen entsprechende administrativer Kapazitäten (u.a. Stabsstelle, Moorschutzreferat) im Ministerium und bei den unteren Wasserbehörden geschaffen werden, um die Wiedervernässungsverfahren in Brandenburg ausgestalten und abstimmen zu können.
3. Reduktion der Ackernutzung auf Moorstandorten
Die Ackernutzung auf Moorstandorten in Brandenburg muss bis 2030 auf 33.000 ha reduziert werden. Damit dies gelingt müssen Angebote für die Landnutzenden geschaffen werden. Das Klimabündnis fordert eine Förderrichtlinie für den Verlust landwirtschaftlicher Erträge und die Entschädigung von vernässungsbedingten Schäden ohne Eigentanteil. Außerdem muss das Land eine Beratung zu Wertschöpfungsketten bereitstellen sowie Innovation fördern. Investitionen an diesen Stellen sind Ersparnisse im Katastrophenschutz.
4. Sondervermögen für Wiedervernässung
Für die administrative Betreuung und Begleitung, die baulichen Maßnahmen sowie Entschädigungen muss ein Sondervermögen eingerichtet werden. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass der Finanzbedarf für die Wiedervernässungsmaßnahmen gedeckt ist. Laut Gutachten zum Klimaplan liegen diese Kosten allein bis 2030 bei etwa einer Milliarde Euro.
Die landeseigenen Institutionen müssen als Vorbilder vorangehen, um eine gerechte und nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dies umfasst Maßnahmen, die auf ökologischen Fortschritt abzielen und soziale Gerechtigkeit sicherstellen, wie auch die verantwortungsvolle Nutzung öffentlicher Ressourcen.
1. Nachhaltige und faire Beschaffung
Öffentliche Institutionen und Ministerien sind in der Pflicht, bei der Beschaffung auf möglichst nachhaltige, regionale und fair produzierte Produkte zu setzen. Durch den gezielten Einkauf ökologisch und sozial verantwortlicher Güter werden nachhaltige Wirtschaftskreisläufe gestärkt und zugleich neue Standards für andere Institutionen, die Privatwirtschaft und öffentliche Verwaltungen gesetzt.
2. Nachhaltiger Fuhrpark
Die Umstellung der Fuhrparks der Landesregierung auf energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge ist ein wichtiger Schritt, um den Energieverbrauch und die Umweltbelastung zu senken. Zusätzlich sollten Mitarbeitende ermutigt werden, verstärkt den ÖPNV und das Fahrrad zu nutzen, insbesondere bei Dienstreisen und Pendelverkehr.
3. Solarenergie auf landeseigenen Liegenschaften
Alle landeseigenen Gebäude sollten konsequent mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden, um den Energiebedarf durch erneuerbare Quellen zu decken. Dies dient nicht nur der Reduktion von CO2-Emissionen, sondern auch als Signal für die Prioritätensetzung der Landesregierung in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien.
4. Klimacheck bei Gesetzesvorhaben
Alle zukünftigen Gesetzesinitiativen müssen einem Klimacheck unterzogen werden. Dabei soll überprüft werden, inwieweit geplante Gesetze zur Reduzierung von Treibhausgasen und zur Förderung eines sozial gerechten Strukturwandels beitragen. Der Klimacheck stellt sicher, dass ökologische und soziale Anliegen miteinander in Einklang gebracht werden. So wird der Klimaschutz ein fester Bestandteil aller neuen Maßnahmen und Programme des Landes.
Um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken, muss die Beteiligung der Bürger*innen an politischen Entscheidungsprozessen ausgebaut und vereinfacht werden. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird durch eine aktive und demokratische Mitgestaltung gefördert, bei der die Bedürfnisse und Meinungen der Menschen Gehör finden. Dies ist entscheidend, da viele Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und struktureller Wandel – das Arbeits- und Lebensumfeld der Bürger*innen unmittelbar betreffen.
1. Mehr Gehör für Bürger*innen zwischen den Wahlen
Politische Entscheidungen dürfen nicht nur auf Wahlperioden beschränkt sein. Die Stimme der Menschen muss auch zwischen den Wahlen gehört werden. Klimaschutz- und Veränderungsprozesse beeinflussen das Arbeits- und Lebensumfeld direkt, weshalb die Bürger*innen aktiv in die Gestaltung dieser Prozesse einbezogen werden müssen. Dies schafft Vertrauen und ermöglicht es, Veränderungsprozesse sozial gerecht zu gestalten.
2. Stärkung der lokalen Beteiligung
Beteiligung muss vor Ort verankert und organisiert werden. Das Land Brandenburg sollte eine zentrale Anlaufstelle schaffen, die Kommunen sowie bei kritischen Projekten ebenso die Kompetenzen und Kapazitäten zur Bürger*innenbeteiligung stärken. Diese Stelle muss unabhängig agieren, um souverän auch mit konkurrierenden Meinungen umzugehen und Scheinbeteiligungen zu vermeiden. So wird sichergestellt, dass die Beteiligung nicht nur formal, sondern inhaltlich wirksam ist.
3. Überarbeitung der Beteiligungsstrategie
Die bestehende Beteiligungsstrategie des Landes muss überarbeitet werden, um neue und innovative Formate der Bürger*innenbeteiligung zu ermöglichen. Dabei sollen auch losbasierte Verfahren (z. B. Bürger*innenräte) und aufsuchende Beteiligung erprobt werden. Bürger*innenräte sollen zu wichtigen Transformationsthemen wie Artenschutz und Erneuerbare Energien in den unterstützten Austausch kommen, um in einem demokratischen Dialog, Lösungen zu erarbeiten oder es kann ein Klimabürger*innenrat eingesetzt werden. Die Vorschläge aus den Bürger*innenräten müssen in entsprechenden Gremien diskutiert und politische Entscheidungen diesbezüglich transparent gemacht werden. Zusätzlich sollte ein Transparenzgesetz geschaffen werden, das ermöglicht, Gesetzentwürfe digital öffentlich zu diskutieren und die Entscheidungsprozesse der Politik nachvollziehbarer macht.
4. Stabile Finanzierung für zivilgesellschaftliche Organisationen
Viele Anliegen der Bürger*innen werden von "Kümmerern" in zivilgesellschaftlichen Organisationen vorangetrieben. Diese Organisationen benötigen eine solide und nachhaltige Finanzierungsbasis, um langfristig handlungsfähig zu bleiben und als Brücken zwischen Politik und Zivilgesellschaft zu fungieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass Bürger*innen effektiv unterstützt und ihre Belange in den politischen Prozess eingebracht werden.
5. Hürden für direktdemokratische Instrumente senken
Die Hürden für Volksbegehren und Bürger*innenentscheide müssen abgebaut werden. Dies umfasst die Abschaffung von Themenausschlüssen sowie das Verbot der freien Sammlung von Unterschriften. Hält der Landtag ein Volksbegehren für unzulässig, so soll dies zukünftig schriftlich begründet werden müssen. So wird Transparenz sichergestellt, die direkte Demokratie gestärkt und die Beteiligung der Bürger*innen an politischen Prozessen erleichtert.
Die Sicherstellung eines nachhaltigen Wasserhaushalts ist angesichts zunehmender Dürreperioden und der Klimaveränderung von entscheidender Bedeutung für Brandenburg. Wasser ist eine wertvolle Ressource, die sowohl für das Ökosystem als auch für das Wohl der Menschen und der Wirtschaft unentbehrlich ist. In weiten Teilen Brandenburgs sinken die Grundwasserstände, Wasserspiegel in Seen sinken und Fließgewässer fallen trocken. Um den Landschaftswasserhaushalt zu stabilisieren und die Grundwasserneubildung zu stützen, muss möglichst viel Wasser in der Landschaft gehalten und zur Versickerung gebracht werden. Ziel muss es sein, den Wasserhaushalt zu stärken, den Wasserverbrauch zu reduzieren und die Verfügbarkeit von Wasser gerechter zu gestalten.
1. Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes
Es sollte eine umfassende Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes angestrebt werden, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen zu gewährleisten. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
a. Überprüfung und Kontrolle der Wasserentnahmerechte: Alle bestehenden und neuen Wasserentnahmen werden geprüft, um sicherzustellen, dass sie mit dem Erhalt der Wasserressourcen und den Umweltzielen vereinbar sind. Der Wasserverbrauch wird durch effizientere Nutzungspraktiken in der Landwirtschaft, Industrie und privaten Haushalten verringert.
b. Wasserentnahmemonitoring: Die Wasserentnahmen müssen konsequent nachverfolgt werden und alle Genehmigungen für Wasserentnahmen nachvollziehbar sein. Damit das bereits bestehende "elektronische Wasserbuch" diese Funktion erreicht, muss das Personal in den Wasserbehörden entsprechend aufgestockt werden, sodass die Datenbank von allen Landkreisen ausreichend gepflegt werden kann. Das Grundwasserangebot muss regelmäßig ermittelt werden, um einen verlässlichen Überblick über die Verfügbarkeit zu gewährleisten.
c. Verwaltungsvorschriften durch die Oberste Wasserbehörde: Landesweit verbindliche Vorgaben müssen künftig den Umgang mit Anträgen auf Wasserentnahme regeln. Dazu gehört eine Reduzierung von Wasserentnahmen aus Oberflächen- und Grundwasser außerhalb des öffentlichen Trinkwassernetzes, um die Belastung der Wasservorkommen zu reduzieren. Die Trinkwasserversorgung muss Priorität haben.
d. Erhöhung des Wassernutzungsentgelts: Die derzeitige ungleiche Belastung verschiedener Wirtschaftssektoren muss beendet werden. Wir fordern eine gerechtere Gestaltung des Wassernutzungsentgelts, bei der alle Nutzer, einschließlich der Landwirtschaft und Kohleunternehmen, einen angemessenen Beitrag leisten müssen. Dazu fordern wir die Streichung aller Privilegien in § 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes bei der Erhebung des Wassernutzungsentgeltes. Dies unterstützt die Erhaltung der Wasserressourcen und kommt dem Gemeinwohl zugute.
2. Wasser in der Landschaft halten: Wasserrückhalt stärken
Der Wasserrückhalt in der Landschaft ist entscheidend für die langfristige Stabilisierung des Wasserhaushalts und die Verhinderung von Bodenerosion und Überschwemmungen. Ziel ist es, Wasser dort zu speichern, wo es entsteht, und den natürlichen Wasserkreislauf zu fördern:
a. Reaktivierung von Wasserkreisläufen in Siedlungsbereichen: Durch Fassaden- und Dachbegrünung, Zisternen, Kleingewässer und die Entsiegelung von Flächen in urbanen Gebieten sollen Wasserkreisläufe wiederhergestellt und gestärkt werden. Diese Maßnahmen verbessern nicht nur die Wasserspeicherung, sondern auch die Lebensqualität der Menschen in städtischen und ländlichen Gebieten. Es braucht Förderprogramme und Vorgaben wie einen Erlass, dass genannte Maßnahmen bei der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Die Landesregierung sollte diese Konzepte bei Neubauten von Gebäuden der Landesverwaltung berücksichtigen.
b. Anreize für Regenwasserspeicherung und Brauchwassernutzung: Um Wasserknappheit zu begegnen, braucht es Anreize, Regenwasser zu speichern und Brauchwasser zu nutzen. Dazu gehören das Verschließen von Entwässerungsgräben, die Ertüchtigung oder der Bau von Staubauwerken und die Förderung von Projekten zur Wiederverwendung von geklärtem Abwasser. Es sollten Förderprogramme geschaffen werden, die den Zweckverbänden ermöglicht, Abwasser über das gesetzliche Mindestmaß hinaus aufzubereiten.
c. Analyse von Drainage- und Grabensystemen: In weiten Teilen Brandenburgs sinken die Grundwasserstände. Ein Grund hierfür ist die historisch bedingte Entwässerung der Landschaft. Die weiträumig entwässerte Agrarlandschaft trägt hierbei eine besondere Verantwortung. Deshalb müssen die bestehenden Drainage- und Grabensysteme in der Landwirtschaft und Landschaft digitalisiert und auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Unnötige Systeme sollen außer Betrieb genommen werden, um das natürliche Wasserspeicherpotenzial der Landschaft zu erhöhen. Die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe müssen für die Bereitstellung von Ökosystemleistungen attraktive honoriert werden. Dies sichert die langfristige Wasserverfügbarkeit und schützt die Böden vor Austrocknung.
3.Wassercheck bei Bauvorhaben
Angesichts der zunehmenden Wasserknappheit wird ein „Wassercheck“ für alle Bauvorhaben gefordert. Dieser prüft, ob ein Bauvorhaben vor dem Hintergrund der Wasserressourcen sinnvoll ist und welche Möglichkeiten zur Nutzung von Brauch- und Regenwasser bestehen. Diese Regelung trägt dazu bei, den Wasserverbrauch in Neubauten zu minimieren und nachhaltige Bauprojekte zu fördern.